Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) 2026: Übungstest 3
Übungstest 3 von 4 für den Test „Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)“: 25 weitere Fragen mit Antworten und Erklärungen.
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Frage 1 von 25
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Antwort: D. Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)
§ 34 StGB greift, wenn die Gefahr nicht anders abwendbar ist, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt und die Tat ein angemessenes Mittel ist.
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Frage 2 von 25
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Antwort: B. Jedermann
§ 127 Abs. 1 StPO gibt jedermann das Recht zur vorläufigen Festnahme, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Frage 3 von 25
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Antwort: C. Die Person wird auf frischer Tat betroffen oder unmittelbar danach verfolgt
Die Person muss „auf frischer Tat“ betroffen oder unmittelbar danach verfolgt werden.
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Frage 4 von 25
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Antwort: B. Die Person ist der Flucht verdächtig, oder ihre Identität kann nicht sofort festgestellt werden
Es muss Fluchtverdacht bestehen, oder die Identität der Person darf sich nicht sofort an Ort und Stelle feststellen lassen.
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Frage 5 von 25
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Antwort: D. Nein, weder Fluchtverdacht noch unbekannte Identität liegen vor
Ist die Identität bekannt und besteht kein Fluchtverdacht, sind die Voraussetzungen des § 127 Abs. 1 StPO nicht erfüllt. Notieren Sie die Personalien und verständigen Sie die Polizei.
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Frage 6 von 25
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Antwort: B. Die Person unverzüglich der Polizei übergeben
Die Festnahme durch jedermann dient nur dazu, die Person bis zur Übernahme durch die Polizei festzuhalten. Rufen Sie sofort die Polizei und halten Sie die Person nicht länger als nötig fest.
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Frage 7 von 25
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Antwort: D. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft
§ 163b StPO gibt die Befugnis zur Identitätsfeststellung der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Eine Wachperson kann nur darum bitten oder, wenn die Voraussetzungen vorliegen, nach § 127 StPO vorgehen.
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Frage 8 von 25
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Antwort: B. Wenn er widerrechtlich eindringt oder sich auf Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt
§ 123 StGB erfasst das widerrechtliche Eindringen in Wohnungen, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum sowie das Verweilen trotz Aufforderung des Berechtigten, sich zu entfernen.
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Frage 9 von 25
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Antwort: B. Nur wenn der Berechtigte einen Strafantrag stellt
Nach § 123 Abs. 2 StGB wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Der Berechtigte, etwa der Eigentümer oder Mieter, muss die Strafverfolgung beantragen.
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Frage 10 von 25
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Antwort: B. Drei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt
§ 77b StGB legt eine Frist von drei Monaten fest, die beginnt, sobald der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.
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Frage 11 von 25
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Antwort: C. Eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnehmen, sie sich rechtswidrig zuzueignen
Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
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Frage 12 von 25
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Antwort: B. Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
Nach § 252 StGB wird ein auf frischer Tat betroffener Dieb, der Gewalt oder Drohungen anwendet, um sich im Besitz der Beute zu erhalten, gleich einem Räuber bestraft.
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Frage 13 von 25
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Antwort: D. Jemanden körperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen
§ 223 StGB erfasst die körperliche Misshandlung und die Gesundheitsschädigung. Auch der Versuch ist strafbar.
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Frage 14 von 25
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Antwort: D. Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
Nach § 239 StGB macht sich strafbar, wer einen Menschen ohne rechtfertigenden Grund einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt.
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Frage 15 von 25
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Antwort: C. Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
Nach § 323c StGB macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Not nicht hilft, obwohl Hilfe erforderlich und zumutbar ist.
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Frage 16 von 25
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Antwort: A. 14
Nach § 19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist.
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Frage 17 von 25
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Antwort: A. Wer zur Zeit der Tat 14 bis 17 Jahre alt ist
§ 1 JGG definiert als Jugendlichen, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, und als Heranwachsenden, wer 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist.
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Frage 18 von 25
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Antwort: A. Nur vorsätzliches Handeln
Nach § 15 StGB ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
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Frage 19 von 25
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Antwort: C. Den Zutritt auf Grundlage der Hausordnung verweigern, ohne gewaltsam zu durchsuchen
Taschenkontrollen beruhen auf der Einwilligung des Gastes. Eine Wachperson hat keine polizeiliche Durchsuchungsbefugnis, aber der Hausrechtsinhaber darf jemandem den Zutritt verweigern, der die Bedingungen nicht akzeptiert.
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Frage 20 von 25
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Antwort: B. Wenn es glaubhaft macht, dass es Bewachungsaufträge durchführt, die zum Schutz einer gefährdeten Person oder eines gefährdeten Objekts Schusswaffen erfordern
§ 28 Abs. 1 WaffG erkennt ein Bedürfnis nur an, wenn das Unternehmen glaubhaft macht, dass es Bewachungsaufträge wahrnimmt, die zum Schutz gefährdeter Personen oder Objekte Schusswaffen erfordern.
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Frage 21 von 25
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Antwort: B. Nur während der Durchführung eines konkreten Bewachungsauftrags
§ 28 Abs. 2 WaffG beschränkt das Führen auf die Zeit, in der ein konkreter Bewachungsauftrag tatsächlich durchgeführt wird.
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Frage 22 von 25
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Antwort: C. Die Wachperson muss der Behörde benannt werden, und die Behörde muss zustimmen
§ 28 Abs. 3 WaffG verlangt, dass der Arbeitgeber die Wachperson der Behörde benennt. Waffen dürfen erst nach deren Zustimmung überlassen werden.
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Frage 23 von 25
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Antwort: A. Schreckschuss- oder Gaswaffen
§ 19 DGUV Vorschrift 23 verbietet Schreckschuss- und Gaswaffen im Wachdienst. Es dürfen nur amtlich geprüfte Schusswaffen verwendet werden.
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Frage 24 von 25
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Antwort: A. Ungeladen, und die übernehmende Wachperson prüft sie sofort
Nach § 21 DGUV Vorschrift 23 dürfen Waffen nur ungeladen übergeben werden. Der Übernehmende prüft sofort den Ladezustand und erkennbare Mängel.
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Frage 25 von 25
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Antwort: A. Ungeladen in einem Stahlschrank mit Sicherheitsschloss, getrennt von der Munition
§ 22 DGUV Vorschrift 23 verlangt mindestens Stahlschränke mit Sicherheitsschloss; die Waffen sind ungeladen und getrennt von der Munition aufzubewahren.
Tastatur: 1–4 zum Antworten, Eingabetaste für die nächste Frage.
Die echte Prüfung: Mindestens 50 % der Punkte im schriftlichen Teil (60 von 120), danach mindestens 50 % im mündlichen Teil