Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) 2026
Üben Sie für die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung, die vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt wird. Die Fragen decken alle sieben Prüfungsgebiete ab – vom Gewerberecht über die Jedermannrechte wie Notwehr und Festnahmerecht bis hin zu Unfallverhütung, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Die echte schriftliche Prüfung umfasst 82 Aufgaben in 120 Minuten, und Sie benötigen die Hälfte der Punkte; anschließend folgt eine mündliche Prüfung.
Kurz und knapp
Die offizielle Prüfung hat 82 Fragen. Bestanden: Mindestens 50 % der Punkte im schriftlichen Teil (60 von 120), danach mindestens 50 % im mündlichen Teil. Zeitlimit: 120 Minuten. Zuständig: Industrie- und Handelskammern (IHK). Mindestalter: 18 (für die Tätigkeit als Wachperson). Hier üben Sie kostenlos mit 100 Fragen, jeweils mit Antwort und Erklärung. Am 11. Oktober 2026 mit offiziellen Quellen abgeglichen.
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Frage 1 von 25
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Antwort: D. § 34a der Gewerbeordnung (§ 34a GewO)
Nach § 34a GewO bedarf das gewerbsmäßige Bewachen einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Vorschrift regelt auch die Anforderungen an Ausbildung und Zuverlässigkeit der Wachpersonen.
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Frage 2 von 25
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Antwort: D. Die Industrie- und Handelskammern (IHK)
Sowohl die Unterrichtung als auch die Prüfung finden bei einer IHK statt, die auch die Bescheinigungen ausstellt.
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Frage 3 von 25
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Antwort: B. 40 Stunden
Die Unterrichtung umfasst 40 Unterrichtsstunden. Sie müssen ohne Fehlzeiten vollständig daran teilnehmen.
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Frage 4 von 25
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Antwort: A. Niveau B1
Die Bewachungsverordnung verlangt Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, weil der Unterricht mündlich in deutscher Sprache erfolgt.
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Frage 5 von 25
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Antwort: A. Ladendetektiv, der ein Geschäft vor Ladendieben schützt
§ 34a Abs. 1a GewO nennt die Tätigkeiten, für die die Prüfung erforderlich ist: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Schutz vor Ladendieben, Bewachung von Zugängen zu Diskotheken sowie leitende Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften und bei Großveranstaltungen.
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Frage 6 von 25
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Antwort: C. Einlasskontrolle an einer Diskothek
Die Bewachung von Zugängen zu Diskotheken gehört zu den Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1a GewO, für die die Prüfung erforderlich ist.
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Frage 7 von 25
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Antwort: A. 120 Minuten
Die Prüfungsordnungen der IHK legen für den schriftlichen Teil 120 Minuten fest. Die Aufgaben sind bundesweit einheitlich.
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Frage 8 von 25
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Antwort: D. Mindestens 50 % der möglichen Punkte
Der schriftliche Teil ist mit mindestens der Hälfte der Gesamtpunktzahl bestanden. Erst dann dürfen Sie am mündlichen Teil teilnehmen.
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Frage 9 von 25
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Antwort: B. Innerhalb von zwei Jahren
Wird der mündliche Teil nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem schriftlichen Teil bestanden, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
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Frage 10 von 25
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Antwort: A. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (mit Gewerberecht) und Umgang mit Menschen
Die mündliche Prüfung konzentriert sich auf das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht sowie auf den Umgang mit Menschen, etwa die Deeskalation.
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Frage 11 von 25
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Antwort: B. Die Wachperson im Bewacherregister anmelden
Nach § 16 BewachV muss das Unternehmen Wachpersonen im Bewacherregister anmelden und die Bestätigung abwarten, bevor es sie einsetzt.
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Frage 12 von 25
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Antwort: C. Das Statistische Bundesamt (Destatis)
Das Register wurde 2019 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet. Seit dem 10. Oktober 2022 führt es Destatis.
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Frage 13 von 25
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Antwort: C. Alle fünf Jahre
Nach § 34a Abs. 1 GewO ist die Zuverlässigkeit in regelmäßigen Abständen, spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, erneut zu überprüfen.
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Frage 14 von 25
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Antwort: A. Bevor sie erstmals Bewachungsaufgaben übernimmt
Nach § 18 BewachV muss der Gewerbetreibende jeder Wachperson vor dem ersten Einsatz einen Dienstausweis ausstellen. Er muss sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden.
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Frage 15 von 25
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Antwort: B. Den Dienstausweis und das im Register angegebene Ausweisdokument
Wachpersonen müssen ihren Dienstausweis und das im Bewacherregister erfasste Personaldokument mitführen und auf Verlangen den Vollzugsbeamten vorzeigen.
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Frage 16 von 25
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Antwort: C. Ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer und dem Namen des Unternehmens
§ 18 Abs. 3 BewachV schreibt für bestimmte Tätigkeiten ein sichtbares Schild vor, etwa bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum und bei der Bewachung von Zugängen zu Diskotheken.
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Frage 17 von 25
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Antwort: A. Sie darf nicht mit Uniformen der Polizei oder der Bundeswehr verwechselt werden können
Nach § 19 BewachV muss sich die Dienstkleidung einschließlich der Abzeichen deutlich von den Uniformen der Bundeswehr und der Vollzugsbehörden unterscheiden.
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Frage 18 von 25
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Antwort: A. Wenn sie im Dienst befriedetes Besitztum betritt
Jede Wachperson, die im Dienst befriedetes Besitztum betreten soll, muss Dienstkleidung tragen.
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Frage 19 von 25
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Antwort: A. 1.000.000 Euro
§ 14 BewachV schreibt Mindestversicherungssummen von 1 Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden vor.
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Frage 20 von 25
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Antwort: A. Die Rechte, die jedermann zustehen, etwa Notwehr, Notstand und Selbsthilfe
Nach § 34a Abs. 5 GewO haben Wachpersonen nur die Jedermannrechte, vertraglich übertragene Selbsthilferechte und gesetzlich verliehene Befugnisse.
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Frage 21 von 25
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Antwort: A. Erforderlichkeit: nur das Notwendige einsetzen
Nach § 34a Abs. 5 GewO ist bei der Ausübung dieser Rechte stets der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten.
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Frage 22 von 25
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Antwort: C. Die Bundesländer
Nach Artikel 70 des Grundgesetzes haben die Länder das Recht der Gesetzgebung, soweit es nicht dem Bund zugewiesen ist. Jedes Land hat sein eigenes Polizeigesetz.
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Frage 23 von 25
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Antwort: A. Die Rechtsordnung, die Rechte des Einzelnen und die Einrichtungen des Staates
Die öffentliche Sicherheit umfasst das geschriebene Recht, die Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen wie Leben und Eigentum sowie die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. Ungeschriebene gesellschaftliche Regeln gehören zur „öffentlichen Ordnung“.
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Frage 24 von 25
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Antwort: A. Dies unverzüglich der zuständigen Behörde und der Polizei anzeigen
§ 20 BewachV verlangt eine unverzügliche Anzeige bei der für § 34a GewO zuständigen Behörde und bei der örtlichen Polizei.
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Frage 25 von 25
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Antwort: D. Alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person
Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung definiert personenbezogene Daten als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Tastatur: 1–4 zum Antworten, Eingabetaste für die nächste Frage.
Die echte Prüfung: Mindestens 50 % der Punkte im schriftlichen Teil (60 von 120), danach mindestens 50 % im mündlichen Teil
Was Sie vor der Prüfung wissen sollten
- Seit dem 1. Juli 2025 umfasst der schriftliche Teil 82 Aufgaben mit bis zu 120 Punkten, für die Sie 120 Minuten Zeit haben. Vorher waren es 72 Fragen.
- Manche Aufgaben haben eine richtige Antwort, andere bis zu zwei. Wenn Sie mehr Antworten ankreuzen, als die Aufgabe richtige Lösungen hat, erhalten Sie für diese Aufgabe 0 Punkte.
- Sie benötigen mindestens 50 % der Punkte im schriftlichen Teil, um zum mündlichen Teil zugelassen zu werden. Die mündliche Prüfung dauert etwa 15 Minuten pro Person, mit bis zu fünf Prüflingen gemeinsam, und erfordert ebenfalls 50 %.
- Sie müssen den mündlichen Teil innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils bestehen, sonst gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
- Die Prüfung ist vorgeschrieben für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Ladendetektive, Türsteher in Diskotheken sowie leitende Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Für die meisten anderen Wachpersonen genügt die 40-stündige Unterrichtung.
- Wachpersonen müssen mindestens 18 Jahre alt sein (sofern sie keine der aufgeführten Qualifikationen besitzen) und vor Arbeitsbeginn im Bewacherregister erfasst sein.
- Private Sicherheitskräfte haben keine polizeilichen Befugnisse. Sie dürfen nur die Rechte nutzen, die jedermann zustehen – etwa Notwehr, Notstand und Selbsthilfe – und müssen sich dabei auf das Erforderliche beschränken.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Fragen hat die Sachkundeprüfung nach § 34a?
Seit dem 1. Juli 2025 umfasst der schriftliche Teil 82 Aufgaben mit insgesamt 120 Punkten, und Sie haben 120 Minuten Zeit. Die Probeprüfung hier verwendet 82 Fragen mit jeweils einer richtigen Antwort und einer Bestehensgrenze von 50 %; die Bewertung ist also einfacher als in der echten Prüfung.
Wann ist die Prüfung bestanden?
Sie benötigen mindestens 50 % der Punkte im schriftlichen Teil, also 60 von 120 Punkten. Danach müssen Sie auch im mündlichen Teil mindestens 50 % erreichen.
Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung?
Die Unterrichtung ist ein 40-stündiger Lehrgang ohne formale Prüfung und reicht für die meisten Bewachungstätigkeiten aus. Die Sachkundeprüfung ist eine schriftliche und mündliche Prüfung. Sie ist erforderlich für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Ladendetektive, Türsteher in Diskotheken, bestimmte leitende Tätigkeiten sowie für das Betreiben eines Bewachungsunternehmens.
Kann ich die Prüfung auf Englisch ablegen?
Nach den Prüfungsordnungen der IHK wird die Prüfung in deutscher Sprache abgenommen. Auch für die 40-stündige Unterrichtung sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 erforderlich.
Kann ich die Prüfung wiederholen?
Ja. Sie können sich für einen nicht bestandenen Teil erneut anmelden. Der mündliche Teil muss innerhalb von zwei Jahren nach dem schriftlichen Teil bestanden werden, sonst müssen Sie von vorn beginnen.
Brauche ich die Prüfung, um ein eigenes Sicherheitsunternehmen zu gründen?
Ja. Nach § 34a GewO wird die Erlaubnis versagt, wenn der Inhaber oder die mit der Leitung betrauten Personen keine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen können. Außerdem sind eine Haftpflichtversicherung und eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich.
Quellen
- Gewerbeordnung, § 34a GewO
- Bewachungsverordnung (BewachV)
- IHK Dresden: Sachkundeprüfung und Unterrichtung nach § 34a GewO
- IHK Hannover: Merkblatt zur Sachkundeprüfung (März 2025)
- IHK Hanau: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
- IHK Nord Westfalen: Prüfungsordnung für das Bewachungsgewerbe
- DGUV Vorschrift 23: Wach- und Sicherungsdienste
- Bundesministerium für Wirtschaft: Bewacherregister
- Strafprozessordnung, § 127 StPO
- Strafgesetzbuch, § 32 StGB