Die Prüfung nach § 34a und wer sie braucht
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Wer als Wachperson arbeitet, muss seine Kenntnisse auf eine von zwei Arten vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) nachweisen:
| Unterrichtung | Sachkundeprüfung | |
|---|---|---|
| Form | 40-stündiger Lehrgang, mündlich vermittelt | Schriftliche Prüfung, danach mündliche Prüfung |
| Sprache | Deutschkenntnisse auf Niveau B1 erforderlich | Prüfung in deutscher Sprache |
| Wer sie braucht | Die meisten Wachpersonen, z. B. im Objekt- oder Werkschutz | Gewerbetreibende und Betriebsleiter; Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum; Ladendetektive; Türsteher in Diskotheken; leitende Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen |
Prüfungsablauf
| Teil | Form | Zum Bestehen |
|---|---|---|
| Schriftlich | 82 Aufgaben, bis zu 120 Punkte, 120 Minuten (seit 1. Juli 2025); Single-Choice und Multiple-Choice mit bis zu zwei richtigen Antworten | Mindestens 50 % der Punkte (60 von 120) |
| Mündlich | Etwa 15 Minuten pro Person, bis zu fünf Prüflinge gemeinsam; Schwerpunkt auf Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Gewerberecht sowie Umgang mit Menschen | Mindestens 50 % der Punkte |
Zum mündlichen Teil werden Sie erst nach bestandenem schriftlichen Teil zugelassen, und Sie müssen ihn innerhalb von zwei Jahren bestehen. Die Prüfung umfasst sieben Sachgebiete nach § 7 der Bewachungsverordnung (BewachV): Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 23), Umgang mit Menschen sowie Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Gewerberecht und Bewachungsvorschriften
Die Behörde versagt die Gewerbeerlaubnis, wenn der Antragsteller unzuverlässig ist, in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, keinen Sachkundenachweis besitzt oder keine Haftpflichtversicherung nachweist. Die Zuverlässigkeit wird anhand der zentralen Register sowie durch Abfragen bei der Polizei und der Landesbehörde für Verfassungsschutz geprüft und mindestens alle fünf Jahre erneut überprüft.
Bevor eine Wachperson die Arbeit aufnimmt
- Die Wachperson muss mindestens 18 Jahre alt sein (sofern sie keine der aufgeführten Qualifikationen besitzt) und zuverlässig sein (§ 16 BewachV).
- Das Unternehmen meldet die Wachperson im Bewacherregister an und wartet die Bestätigung ab. Das Register gibt es seit 2019; seit Oktober 2022 wird es vom Statistischen Bundesamt (Destatis) geführt.
- Das Unternehmen stellt der Wachperson einen Dienstausweis aus, der sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheidet (§ 18 BewachV).
Im Dienst
- Führen Sie den Dienstausweis und Ihr Personaldokument mit und zeigen Sie beides auf Verlangen der Polizei oder Behörden vor.
- Bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum und im Türsteherdienst tragen Sie ein sichtbares Schild mit Ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie dem Namen des Unternehmens.
- Dienstkleidung darf nicht mit Uniformen der Polizei oder der Bundeswehr verwechselt werden können. Tragen Sie sie immer, wenn Sie im Dienst befriedetes Besitztum betreten (§ 19 BewachV).
| Haftpflichtversicherung (§ 14 BewachV) | Mindestdeckung je Schadensereignis |
|---|---|
| Personenschäden | 1.000.000 Euro |
| Sachschäden | 250.000 Euro |
| Abhandenkommen bewachter Sachen | 15.000 Euro |
| Reine Vermögensschäden | 12.500 Euro |
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Das Polizei- und Ordnungsrecht ist überwiegend Sache der Bundesländer. Die „öffentliche Sicherheit“ schützt die Rechtsordnung, die Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie die Einrichtungen des Staates. Die „öffentliche Ordnung“ umfasst die ungeschriebenen Regeln für das Verhalten in der Gesellschaft. Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit ist Aufgabe der Polizei und der Ordnungsbehörden, nicht privater Sicherheitskräfte.
Ihre Befugnisse: nur Jedermannrechte
Private Sicherheitskräfte haben keine polizeilichen Befugnisse. Nach § 34a Abs. 5 GewO dürfen sie nur die Rechte nutzen, die jedermann zustehen (Jedermannrechte) – Notwehr, Notstand und Selbsthilfe – sowie vertraglich übertragene Selbsthilferechte, etwa das Hausrecht des Auftraggebers. Bei der Ausübung dieser Rechte müssen Sie stets den Grundsatz der Erforderlichkeit beachten: Wählen Sie das mildeste Mittel, das wirkt.
Notwehr (§ 32 StGB und § 227 BGB)
- Es muss ein gegenwärtiger Angriff vorliegen (er findet gerade statt oder steht unmittelbar bevor).
- Der Angriff muss rechtswidrig sein.
- Die Verteidigung muss erforderlich sein: Von mehreren gleich wirksamen Mitteln ist das am wenigsten schädliche zu wählen.
- Sie dürfen auch eine andere Person verteidigen (Nothilfe).
- Gibt der Angreifer auf oder flieht er, endet die Notwehr. Wer danach noch zuschlägt, ist nicht mehr gerechtfertigt.
Notstand
- § 34 StGB: Sie dürfen ein geringeres Interesse beeinträchtigen, um ein deutlich höherwertiges vor einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr zu schützen.
- § 228 BGB (Defensivnotstand): Sie dürfen eine Sache beschädigen oder ein Tier verletzen, von dem die Gefahr ausgeht, wenn dies erforderlich ist und nicht außer Verhältnis steht.
- § 904 BGB (Aggressivnotstand): Sie dürfen fremdes Eigentum in Anspruch nehmen, um eine wesentlich größere Gefahr abzuwenden; der Eigentümer kann jedoch Schadensersatz verlangen.
Vorläufige Festnahme durch jedermann (§ 127 Abs. 1 StPO)
Jedermann darf eine Person ohne richterliche Anordnung festhalten, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Person wird auf frischer Tat betroffen oder unmittelbar danach verfolgt, und
- die Person ist der Flucht verdächtig, oder ihre Identität kann nicht sofort festgestellt werden.
Wenden Sie nur die zum Festhalten nötige Gewalt an, verständigen Sie sofort die Polizei und übergeben Sie die Person unverzüglich. Nur Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen die Identität zwangsweise feststellen (§ 163b StPO). Eine Wachperson darf um Vorlage eines Ausweises bitten, diese aber nicht erzwingen.
Taschenkontrollen und Hausordnung
Kontrollen von Taschen oder Kleidung setzen die Einwilligung der betroffenen Person voraus. Verweigert ein Gast eine in der Hausordnung vorgesehene Kontrolle, dürfen Sie ihm den Zutritt verweigern, ihn aber nicht gewaltsam durchsuchen.
Strafrecht, das Sie kennen müssen
| Straftat | Vorschrift | Kurz gesagt |
|---|---|---|
| Hausfriedensbruch | § 123 StGB | Widerrechtliches Eindringen oder Verweilen trotz Aufforderung des Berechtigten, sich zu entfernen; Verfolgung nur auf Antrag |
| Diebstahl | § 242 StGB | Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen |
| Räuberischer Diebstahl | § 252 StGB | Ein auf frischer Tat betroffener Dieb wendet Gewalt oder Drohungen an, um sich im Besitz der Beute zu halten; wird gleich einem Räuber bestraft |
| Körperverletzung | § 223 StGB | Eine andere Person körperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen |
| Freiheitsberaubung | § 239 StGB | Einen Menschen ohne Rechtsgrundlage einsperren oder festhalten |
| Unterlassene Hilfeleistung | § 323c StGB | Bei Unglücksfällen oder Notlagen nicht helfen, obwohl Hilfe erforderlich und zumutbar ist |
- Ein Strafantrag muss in der Regel innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt hat (§ 77b StGB).
- Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln nicht ausdrücklich mit Strafe bedroht (§ 15 StGB).
- Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig (§ 19 StGB). Jugendliche sind 14 bis 17 Jahre alt, Heranwachsende 18 bis 20 Jahre (§ 1 JGG).
Bürgerliches Gesetzbuch: Besitz, Selbsthilfe und Haftung
Eigentum ist die umfassende rechtliche Herrschaft über eine Sache. Besitz ist die tatsächliche Gewalt über sie (§ 854 BGB). Eine Wachperson, die das Gelände des Auftraggebers nach dessen Weisungen kontrolliert, ist Besitzdiener (§ 855 BGB) und darf die Rechte des Besitzers zur Verteidigung des Besitzes ausüben (§ 860 BGB).
- § 859 BGB: Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren und eine weggenommene bewegliche Sache dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter wieder abnehmen.
- § 229 BGB (Selbsthilfe): nur zulässig, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass der Anspruch vereitelt oder wesentlich erschwert wird.
- § 230 BGB: Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist, und die Sache muss unverzüglich den Behörden übergeben werden.
- § 823 BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig und widerrechtlich das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet.
- § 831 BGB: Auch der Arbeitgeber kann für Schäden haften, die seine Beschäftigten in Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen.
- Fundsachen: Der Finder muss den Verlierer, den Eigentümer oder die zuständige Behörde benachrichtigen (§ 965 BGB). Im Dienst halten Sie sich an die Fundsachenregelung des Objekts und dokumentieren den Fund.
Datenschutz
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU sind personenbezogene Daten alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person, etwa Namen, Besucherlisten, Kfz-Kennzeichen und Videobilder von Gesichtern.
- Erheben Sie nur, was erforderlich ist (Datenminimierung), und verwenden Sie die Daten nur für ihren Zweck (Zweckbindung).
- Behandeln Sie alles, was Sie im Dienst erfahren, vertraulich.
- Betroffene haben ein Auskunftsrecht über die zu ihnen gespeicherten Daten.
- Datenschutzverletzungen sind in der Regel innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden.
- Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume muss frühzeitig erkennbar gemacht werden, mit Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, und Aufzeichnungen sind zu löschen, sobald sie nicht mehr erforderlich sind (§ 4 BDSG).
- Für private Unternehmen ist die Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig (§ 40 BDSG).
Waffenrecht und Unfallverhütung
Waffenrecht
Ein Bewachungsunternehmen darf Schusswaffen nur besitzen, wenn es Bewachungsaufträge nachweist, die zum Schutz einer gefährdeten Person oder eines gefährdeten Objekts Schusswaffen erfordern (§ 28 WaffG). Wachpersonen dürfen sie nur bei der Durchführung dieses Auftrags führen. Jede Wachperson ist der Behörde zu benennen, die zustimmen muss, bevor eine Waffe überlassen wird. Jeder Waffengebrauch im Dienst ist der Behörde und der Polizei unverzüglich anzuzeigen (§ 20 BewachV).
DGUV Vorschrift 23
Diese Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung gilt für Wach- und Sicherungsdienste. Die wichtigsten Regeln:
- Kein Alkohol und keine anderen berauschenden Mittel im Dienst oder in angemessener Zeit davor.
- Der Arbeitgeber erteilt schriftliche Dienstanweisungen, die Sie jederzeit einsehen können.
- Befolgen Sie keine Weisungen des Auftraggebers, die Ihrem Auftrag widersprechen oder offensichtlich unsicher sind.
- Lassen Sie sich in die Gefahren des Objekts einweisen; bei Nachtdienst besichtigen Sie das Objekt auch bei Tageslicht.
- Melden Sie festgestellte Gefahren und helfen Sie, sie bis zur Beseitigung abzusichern.
- Führen Sie bei Arbeiten in der Dunkelheit eine leistungsfähige Handlampe mit.
- Als Diensthunde dürfen nur geprüfte Hunde mit Hundeführer eingesetzt werden.
- Nur amtlich geprüfte Schusswaffen; keine Schreckschuss- oder Gaswaffen. Waffen werden ungeladen übergeben, in einem sicheren Holster getragen und ungeladen in einem Stahlschrank aufbewahrt, getrennt von der Munition.
- Geldboten zu Fuß im öffentlichen Raum arbeiten in der Regel mindestens zu zweit.
Umgang mit Menschen und Deeskalation
Die meisten Probleme im Dienst lassen sich im Gespräch lösen. Ihr Ziel ist es, die Lage zu beruhigen und alle Beteiligten zu schützen – auch sich selbst.
- Bleiben Sie ruhig, stellen Sie sich vor und erklären Sie, warum Sie die Person ansprechen.
- Halten Sie einen sicheren Abstand und eine offene Körperhaltung, die Hände sichtbar.
- Hören Sie aktiv zu: Lassen Sie die Person ausreden und geben Sie wieder, was Sie verstanden haben.
- Verwenden Sie Ich-Botschaften („Ich möchte, dass Sie einen Schritt zurücktreten“) statt Vorwürfen („Sie immer …“).
- Bieten Sie Wahlmöglichkeiten und einen Rückzugsweg, bei dem niemand das Gesicht verliert.
- Wird die Lage gefährlich, bringen Sie sich in Sicherheit und rufen Sie die Polizei unter 110.
Interkulturelle Kompetenz und Gleichbehandlung
Begegnen Sie allen Menschen mit dem gleichen Respekt und beurteilen Sie niemanden nach Klischees. Bei Besuchern, die wenig Deutsch sprechen, helfen kurze Sätze, Gesten oder ein Dolmetscher. Wer jemandem wegen seiner ethnischen Herkunft den Zutritt zu einem Club oder Geschäft verweigert, begeht eine unzulässige Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 19 AGG).
Grundzüge der Sicherheitstechnik
| Anlage oder Gerät | Funktion |
|---|---|
| Mechanische Sicherungen (Türen, Schlösser, Gitter) | Leisten Widerstand und verzögern das Eindringen |
| Einbruchmeldeanlage (EMA) | Erkennt unbefugtes Eindringen und löst Alarm aus, häufig bei einer Notruf- und Serviceleitstelle |
| Magnetkontakt | Meldet das Öffnen einer Tür oder eines Fensters |
| Passiv-Infrarot-Melder (PIR-Melder) | Reagiert auf Körperwärme, die sich durch seinen Erfassungsbereich bewegt |
| Brandmeldeanlage mit Handfeuermeldern | Erkennt Brände automatisch oder ermöglicht die Alarmierung von Hand |
| Zutrittskontrolle | Erkennt Personen an etwas, das sie besitzen (Karte), wissen (PIN) oder sind (Biometrie) |
Quellen
- Gewerbeordnung, § 34a GewO
- Bewachungsverordnung (BewachV)
- IHK Dresden: Sachkundeprüfung und Unterrichtung
- IHK Hannover: Merkblatt zur Sachkundeprüfung (März 2025)
- DGUV Vorschrift 23: Wach- und Sicherungsdienste
- Bundesministerium für Wirtschaft: Bewacherregister
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Strafprozessordnung, § 127 StPO
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Waffengesetz, § 28 WaffG
- Bundesdatenschutzgesetz, § 4 BDSG
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 19 AGG