Erste-Hilfe-Kurs Deutschland: Wissensquiz 2026
Wer in Deutschland einen Führerschein beantragt, muss an einem Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten teilnehmen. Der Kurs endet mit einer Teilnahmebescheinigung, nicht mit einer Prüfung – dieses Quiz dient daher zur Überprüfung Ihres Wissens: Notruf, Herz-Lungen-Wiederbelebung, stabile Seitenlage, Blutungen, Verbrennungen, Ersticken und plötzliche Erkrankungen, auf Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der DGUV. Es handelt sich um Lernmaterial, nicht um medizinische Beratung.
Kurz und knapp
Bestanden: Keine Prüfung. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Es gibt kein Zeitlimit. Zuständig: Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt die Bescheinigung; die Kurse werden von amtlich anerkannten Stellen wie den Hilfsorganisationen durchgeführt. Hier üben Sie kostenlos mit 50 Fragen, jeweils mit Antwort und Erklärung. Am 11. Oktober 2026 mit offiziellen Quellen abgeglichen.
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Frage 1 von 25
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Antwort: B. Mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 19 FeV) verlangt eine Schulung in Erster Hilfe von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten mit Theorie und Praxis.
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Frage 2 von 25
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Antwort: A. Bewerber für alle Fahrerlaubnisklassen, einschließlich Pkw, Motorrad und Lkw
Seit 2015 gilt für alle Fahrerlaubnisklassen dieselbe Erste-Hilfe-Schulung, vom Mofa und Pkw bis zu Lkw und Bus.
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Frage 3 von 25
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Antwort: D. Mit einer Teilnahmebescheinigung; eine schriftliche Prüfung gibt es nicht
Sie erhalten von einer anerkannten Stelle eine Bescheinigung über die Teilnahme. Weder die Verordnung noch die Unfallversicherungsträger sehen eine Prüfung vor.
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Frage 4 von 25
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Antwort: A. Grundinformationen zur Organ- und Gewebespende
Nach § 19 FeV vermittelt der Kurs auch Grundwissen zur Organ- und Gewebespende, einschließlich der Möglichkeit, die eigene Entscheidung zu dokumentieren.
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Frage 5 von 25
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Antwort: A. Eine amtlich anerkannte Stelle oder eine Behörde wie Polizei oder Bundeswehr
Der Nachweis muss von einer amtlich anerkannten Stelle oder einer Behörde wie der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei stammen.
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Frage 6 von 25
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Antwort: C. Personen mit bestimmten medizinischen oder rettungsdienstlichen Ausbildungen, etwa Ärzte oder Notfallsanitäter
§ 19 FeV befreit Inhaber bestimmter Qualifikationen, etwa einer ärztlichen Approbation oder einer abgeschlossenen Ausbildung im Rettungsdienst.
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Frage 7 von 25
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Antwort: A. Nein, beide folgen demselben Standard mit 9 Unterrichtseinheiten
Seit 2015 sind die Inhalte des Kurses für den Führerschein identisch mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung.
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Frage 8 von 25
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Antwort: B. Mindestens alle 2 Jahre
Um betrieblicher Ersthelfer zu bleiben, nehmen Sie mindestens alle zwei Jahre an einem Erste-Hilfe-Training mit 9 Unterrichtseinheiten teil.
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Frage 9 von 25
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Antwort: D. 1
Nach der DGUV Vorschrift 1 ist bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens ein Ersthelfer erforderlich.
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Frage 10 von 25
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Antwort: C. Wenn Hilfe erforderlich war und Ihnen zugemutet werden konnte
§ 323c StGB bestraft unterlassene Hilfeleistung, wenn Hilfe erforderlich und zumutbar ist. Zumutbar ist sie nicht, wenn Sie sich dadurch in erhebliche Gefahr bringen würden.
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Frage 11 von 25
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Antwort: C. Die gesetzliche Unfallversicherung, denn Nothelfer sind gesetzlich versichert
Nach § 2 SGB VII sind Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten, gesetzlich unfallversichert.
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Frage 12 von 25
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Antwort: A. Pkw und die meisten anderen Kraftfahrzeuge, aber keine Krafträder
§ 35h StVZO schreibt Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vor; Krafträder und bestimmte Zugmaschinen sind ausgenommen. Busse führen einen oder zwei Verbandkästen mit.
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Frage 13 von 25
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Antwort: D. 112
Die 112 ist in Deutschland und ganz Europa die Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst. Die 110 ist die Polizei.
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Frage 14 von 25
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Antwort: C. Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bei Fällen, die kein Notfall sind
Unter 116117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden.
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Frage 15 von 25
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Antwort: C. Wo sich der Notfall ereignet hat, so genau wie möglich
Die Retter müssen Sie finden. Nennen Sie zuerst den Ort: Stadt, Straße, Hausnummer, Stockwerk oder Straße und Fahrtrichtung.
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Frage 16 von 25
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Antwort: B. Wenn die Leitstelle alle nötigen Informationen hat und das Gespräch beendet
Legen Sie nicht zuerst auf. Die Leitstelle hat möglicherweise Rückfragen oder gibt Anweisungen, zum Beispiel zur Wiederbelebung.
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Frage 17 von 25
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Antwort: C. Die ersten beiden: Sofortmaßnahmen und weitere Maßnahmen durch Ersthelfer
Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Die Kurse sollen Laien in den ersten Gliedern stärken, bevor der Rettungsdienst eintrifft.
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Frage 18 von 25
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Antwort: C. Warnblinkanlage einschalten und in sicherem Abstand anhalten
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab, damit niemand weiteres zu Schaden kommt. Die Warnblinkanlage warnt den nachfolgenden Verkehr.
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Frage 19 von 25
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Antwort: D. Entgegen der Fahrtrichtung, wenn möglich hinter der Schutzplanke, mit dem Warndreieck in der Hand
Gehen Sie dem Verkehr entgegen und nutzen Sie die Schutzplanke als Schutz. Tragen Sie das aufgeklappte Warndreieck vor sich, damit die Fahrer es sehen.
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Frage 20 von 25
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Antwort: A. Etwa 100 Meter
Das DRK empfiehlt bei schnellem Verkehr etwa 100 Meter. Vor Kurven oder Kuppen stellen Sie es vor der Kurve bzw. Kuppe auf.
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Frage 21 von 25
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Antwort: C. Sie laut ansprechen und sanft an den Schultern rütteln
Sprechen Sie die Person laut an und rütteln Sie sanft an den Schultern. Reagiert sie nicht, rufen Sie um Hilfe und prüfen Sie die Atmung.
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Frage 22 von 25
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Antwort: A. Prüfen, 112 rufen, auf den Brustkorb drücken
Prüfen Sie, ob die Person reagiert und atmet, rufen Sie die 112 und beginnen Sie dann mit der Herzdruckmassage.
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Frage 23 von 25
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Antwort: D. 112 rufen und sofort mit der Wiederbelebung beginnen
Keine Reaktion und keine normale Atmung bedeuten wahrscheinlich einen Kreislaufstillstand. Jede Minute zählt, beginnen Sie also sofort mit der Wiederbelebung.
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Frage 24 von 25
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Antwort: A. In die Mitte des Brustkorbs, auf die untere Hälfte des Brustbeins
Legen Sie den Handballen einer Hand auf die Mitte des Brustkorbs (die untere Hälfte des Brustbeins) und die andere Hand darauf.
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Frage 25 von 25
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Antwort: C. Mindestens 5 cm und höchstens 6 cm
Drücken Sie 5 bis 6 cm tief und lassen Sie den Brustkorb nach jedem Druck vollständig zurückkommen.
Tastatur: 1–4 zum Antworten, Eingabetaste für die nächste Frage.
Die echte Prüfung: Keine Prüfung. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Was Sie vor der Prüfung wissen sollten
- Wer eine Fahrerlaubnis gleich welcher Klasse beantragt, braucht eine Schulung in Erster Hilfe von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten mit Theorie und Praxis.
- Es gibt keine Prüfung. Eine anerkannte Stelle stellt Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus, und bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis brauchen Sie keine neue.
- Seit 2015 hat der Kurs für den Führerschein dieselben Inhalte wie die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer; für beide gilt also ein einheitlicher Ausbildungsstandard.
- Betriebliche Ersthelfer müssen ihre Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) mindestens alle zwei Jahre auffrischen.
- Wählen Sie 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst und 110 für die Polizei. Die 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fälle, die kein Notfall sind.
- Wer nicht hilft, obwohl Hilfe erforderlich und zumutbar ist, kann nach § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) bestraft werden.
- Wer in einem Notfall hilft, ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert (§ 2 SGB VII).
Häufig gestellte Fragen
Gibt es am Ende des Erste-Hilfe-Kurses eine Prüfung?
Nein. Der Kurs für den Führerschein endet mit einer Teilnahmebescheinigung. Dieses Quiz dient nur dazu, Ihr Wissen zu überprüfen.
Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?
Mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, meist an einem Tag, mit Theorie und praktischen Übungen.
Läuft meine Erste-Hilfe-Bescheinigung für den Führerschein ab?
Für den Führerschein nicht. Sie brauchen die Bescheinigung bei der Antragstellung, aber keine neue, wenn die Fahrerlaubnis erweitert oder verlängert wird. Betriebliche Ersthelfer müssen ihre Ausbildung alle zwei Jahre auffrischen.
Kann ich bestraft werden, wenn ich beim Helfen einen Fehler mache?
Strafbar ist es, nicht zu helfen, wenn Hilfe erforderlich und zumutbar ist (§ 323c StGB). Helfer sind außerdem über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der wichtigste Fehler, den Sie vermeiden sollten, ist, gar nichts zu tun: Rufen Sie die 112 an und folgen Sie den Anweisungen der Leitstelle.
Zählt der Kurs auch für die betriebliche Erste Hilfe?
Die Inhalte entsprechen der Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer. Von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stellen können beide Gruppen ausbilden.
Quellen
- § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Schulung in Erster Hilfe
- DGUV: Erste Hilfe für den Erwerb des Führerscheins (Neuregelung 2015)
- DGUV: Betrieblicher Ersthelfer
- DRK: Notruf 112
- DRK: Herz-Lungen-Wiederbelebung
- DRK: Wiederbelebung bei Kindern und Säuglingen
- DGUV Information 204-038: Herz-Lungen-Wiederbelebung und Defibrillation
- § 323c Strafgesetzbuch (StGB)
- § 2 SGB VII (Unfallversicherung für Helfer)
- § 35h StVZO: Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen