Der Kurs und die rechtlichen Grundlagen
Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis gleich welcher Klasse beantragt, muss die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe nachweisen. Die Regelung steht in § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Der Kurs umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und verbindet Theorie mit praktischen Übungen. Er enthält auch Grundinformationen zur Organ- und Gewebespende.
Es gibt keine Prüfung. Eine anerkannte Stelle, etwa eine Hilfsorganisation, stellt Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Auch Behörden wie die Bundeswehr oder die Polizei können einen Nachweis ausstellen. Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis brauchen Sie keine neue Bescheinigung. Personen mit bestimmten medizinischen oder rettungsdienstlichen Qualifikationen, etwa Ärzte oder Notfallsanitäter, sind befreit.
| Kurs | Dauer | Auffrischung |
|---|---|---|
| Erste Hilfe für den Führerschein | Mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten | Für den Führerschein nicht erforderlich |
| Betrieblicher Ersthelfer | 9 Unterrichtseinheiten | Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten mindestens alle 2 Jahre |
Seit 2015 haben der Kurs für den Führerschein und die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer dieselben Inhalte. In einem Betrieb mit 2 bis 20 anwesenden Personen ist mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer erforderlich. Bei mehr Personen sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 %.
Ihre Pflicht zu helfen
Nach § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) kann unterlassene Hilfeleistung bei einem Unglücksfall mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden – allerdings nur, wenn Hilfe erforderlich und zumutbar ist. Sie müssen sich nicht selbst in erhebliche Gefahr bringen. Strafbar ist es auch, Helfende zu behindern.
Wer in einem Notfall hilft, ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert (§ 2 SGB VII). Werden Sie beim Helfen verletzt, sind Sie abgesichert.
Notruf und Rettungskette
| Nummer | Wofür |
|---|---|
| 112 | Feuerwehr und Rettungsdienst (europaweit kostenlos) |
| 110 | Polizei |
| 116117 | Ärztlicher Bereitschaftsdienst bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen |
Nennen Sie beim Notruf 112 zuerst den Ort: Stadt, Straße, Hausnummer, Stockwerk oder Straße und Fahrtrichtung. Sagen Sie dann, was passiert ist, wie viele Personen verletzt sind und welche Verletzungen oder Beschwerden sie haben, zum Beispiel ob sie wach sind und atmen. Die Leitstelle stellt Fragen, Sie brauchen also kein festes Schema. Legen Sie nicht auf, bis die Leitstelle das Gespräch beendet. Viele Leitstellen leiten Sie am Telefon bei der Wiederbelebung an.
Für die 112 brauchen Sie keine Vorwahl und kein Guthaben. Sie funktioniert von jedem Mobiltelefon mit funktionierender SIM-Karte.
Das DRK beschreibt eine Rettungskette: Sofortmaßnahmen, weitere Erste Hilfe, Rettungsdienst und Krankenhaus. Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Erste-Hilfe-Kurse bereiten Sie auf die ersten beiden Glieder vor – die Minuten, bevor die Profis eintreffen.
Absichern der Unfallstelle
- Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, sobald Sie den Unfall bemerken.
- Halten Sie in sicherem Abstand an. Nachts kann Ihr Abblendlicht die Unfallstelle ausleuchten.
- Ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie aussteigen.
- Gehen Sie entgegen der Fahrtrichtung, wenn möglich hinter der Schutzplanke, und tragen Sie das aufgeklappte Warndreieck vor sich.
- Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf. Auf schnellen Straßen empfiehlt das DRK etwa 100 Meter. Vor Kurven oder Kuppen stellen Sie es vor der Kurve bzw. Kuppe auf.
- Rufen Sie die 112 an und leisten Sie Erste Hilfe. Bitten Sie andere Personen um Mithilfe.
Pkw und die meisten anderen Kraftfahrzeuge müssen einen Verbandkasten nach DIN 13164 mitführen (§ 35h StVZO). Krafträder sind ausgenommen. Halten Sie ihn vollständig und achten Sie auf das Haltbarkeitsdatum.
Bewusstlose Person und Wiederbelebung
Deutsche Erste-Hilfe-Kurse lehren eine einfache Regel: Prüfen – Rufen – Drücken.
- Prüfen: Sprechen Sie die Person laut an und rütteln Sie sanft an den Schultern. Reagiert sie nicht, rufen Sie laut um Hilfe, überstrecken Sie den Kopf, heben Sie das Kinn an und prüfen Sie, ob sie normal atmet.
- Rufen: Wählen Sie die 112 oder lassen Sie jemand anderen anrufen. Lassen Sie einen AED (Defibrillator) holen.
- Drücken: Atmet die Person nicht normal, beginnen Sie sofort mit der Herzdruckmassage.
| Erwachsene | Kind (1 Jahr bis Pubertät) | Säugling (unter 1 Jahr) | |
|---|---|---|---|
| Hände | Handballen, die andere Hand darauf | Handballen einer oder beider Hände | Zwei Fingerspitzen |
| Drucktiefe | 5 bis 6 cm | Etwa 5 cm | Etwa 4 cm |
| Frequenz | 100 bis 120 pro Minute | 100 bis 120 pro Minute | 100 bis 120 pro Minute |
| Beginn | 30 Herzdruckmassagen | Zuerst bis zu 5 Beatmungen | Zuerst bis zu 5 Beatmungen |
| Rhythmus | 30 Herzdruckmassagen : 2 Beatmungen | 30 : 2 | 30 : 2 |
Drücken Sie mit gestreckten Armen auf die Mitte des Brustkorbs und lassen Sie den Brustkorb nach jedem Druck vollständig zurückkommen. Zur Beatmung überstrecken Sie den Kopf, verschließen die Nase, umschließen den Mund der Person mit Ihrem Mund und atmen etwa eine Sekunde lang ein, bis sich der Brustkorb hebt.
Sobald ein AED eintrifft, schalten Sie ihn ein, kleben die Elektroden auf und folgen den Sprachanweisungen. Wer allein hilft, sollte die Wiederbelebung nicht unterbrechen, um einen zu holen. Bei Kindern und Säuglingen führt ein allein Helfender die Wiederbelebung etwa eine Minute lang durch und ruft dann die 112.
Machen Sie weiter, bis die Person wieder normal atmet, der Rettungsdienst übernimmt oder Sie erschöpft sind. Wechseln Sie sich nach Möglichkeit etwa alle zwei Minuten mit einem anderen Helfer ab.
Stabile Seitenlage und Schock
Die stabile Seitenlage wenden Sie bei einer Person an, die bewusstlos ist, aber normal atmet. Sie hält die Atemwege frei und lässt Erbrochenes oder Blut aus dem Mund abfließen.
- Knien Sie sich neben die Person und strecken Sie ihre Beine. Legen Sie den Ihnen zugewandten Arm im rechten Winkel nach oben, die Handfläche nach oben.
- Führen Sie den entfernten Arm über die Brust und legen Sie den Handrücken an die Ihnen zugewandte Wange.
- Beugen Sie das entfernte Knie und ziehen Sie die Person zu sich auf die Seite.
- Richten Sie das oben liegende Bein so aus, dass Hüfte und Knie rechtwinklig gebeugt sind.
- Überstrecken Sie den Kopf und öffnen Sie leicht den Mund. Der Mund sollte der tiefste Punkt sein.
Kontrollieren Sie Bewusstsein und Atmung, bis Hilfe eintrifft. Setzt die Atmung aus, drehen Sie die Person auf den Rücken und beginnen Sie mit der Wiederbelebung.
Schock
Ein Schock folgt häufig auf starke Blutungen oder schwere Verletzungen. Frühe Anzeichen sind Unruhe und Angst, dann blasse, kalte, feuchte Haut und Frieren. Später wird die Person oft ruhig und kann das Bewusstsein verlieren. Ist sie wach, legen Sie sie hin, lagern die Beine hoch, decken sie zu, beruhigen sie und rufen die 112.
Blutungen, Verbrennungen und Verletzungen
Bei starken Blutungen drücken Sie sauberes Material fest auf die Wunde, halten die Gliedmaße nach Möglichkeit hoch und legen einen Druckverband an. Lassen Sie die Person liegen und achten Sie auf Schockanzeichen. Bei Erwachsenen kann ein Blutverlust von etwa 1 Liter lebensbedrohlich sein. Tragen Sie nach Möglichkeit Handschuhe aus dem Verbandkasten.
Bei Nasenbluten soll sich die Person nach vorn beugen; legen Sie ein kaltes Tuch in den Nacken.
Bei Verbrennungen entfernen Sie die Hitzequelle und kühlen mindestens 20 Minuten mit kühlem, nicht eiskaltem Wasser. Vorsicht bei großflächigen Verbrennungen und kleinen Kindern, da sie auskühlen können. Decken Sie die Wunde danach locker mit einer sterilen Wundauflage oder Frischhaltefolie ab. Verwenden Sie keine Hausmittel, öffnen Sie keine Blasen und ziehen Sie keine an der Haut klebende Kleidung ab.
Bei Verdacht auf einen Knochenbruch stellen Sie die Gliedmaße in der vorgefundenen Lage ruhig und polstern sie ab. Versuchen Sie nicht, sie gerade zu richten. Decken Sie offene Wunden ab.
Bei einem Stromunfall schalten Sie zuerst den Strom ab. Berühren Sie niemals eine Person, die noch im Stromkreis ist. Halten Sie bei Hochspannungsunfällen Abstand und rufen Sie die 112.
Ersticken und plötzliche Erkrankungen
Kann ein Erwachsener mit Fremdkörper in den Atemwegen noch husten, fordern Sie ihn auf, kräftig zu husten. Kann er nicht sprechen, atmen oder husten, lassen Sie ihn nach vorn beugen und geben bis zu 5 Schläge zwischen die Schulterblätter. Hilft das nicht, führen Sie bis zu 5 Oberbauchkompressionen durch. Wechseln Sie beides ab und rufen Sie die 112. Wird die Person bewusstlos und atmet nicht mehr normal, beginnen Sie mit der Wiederbelebung.
| Notfall | Typische Anzeichen | Was tun |
|---|---|---|
| Herzinfarkt | Schmerzen hinter dem Brustbein, die in Arm, Kiefer oder Oberbauch ausstrahlen; bei Frauen oft unspezifischere Anzeichen wie Übelkeit oder Rückenschmerzen | 112 rufen, Oberkörper hochlagern, beengende Kleidung öffnen, bei der Person bleiben |
| Schlaganfall | Plötzliche einseitige Schwäche, hängender Mundwinkel, Sprach- oder Sehstörungen | 112 rufen, Oberkörper hochlagern, wenn die Person wach ist, gelähmte Gliedmaßen polstern |
| Unterzuckerung | Zittern, Schwitzen, Heißhunger, Verwirrtheit | Traubenzucker oder ein zuckerhaltiges Getränk, wenn die Person wach ist; stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit |
| Krampfanfall | Plötzliches Zusammenbrechen, Zuckungen oder verkrampfte Muskeln | Gefahrenquellen entfernen, Gliedmaßen nicht festhalten; danach stabile Seitenlage |
| Unterkühlung (Kältezittern) | Kälte, Zittern, schnelle Atmung | Warmer Ort, nasse Kleidung entfernen, Decken, warmes gezuckertes Getränk; nicht abreiben, kein Alkohol |
| Vergiftung | Übelkeit, Erbrechen, Benommenheit, Atemprobleme | 112 rufen, Verpackungen und Erbrochenes für die Ärzte aufbewahren |
Quellen
- § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Schulung in Erster Hilfe
- DGUV: Erste Hilfe für den Erwerb des Führerscheins (Neuregelung 2015)
- DGUV: Betrieblicher Ersthelfer
- DRK: Notruf 112
- DRK: Herz-Lungen-Wiederbelebung
- DRK: Wiederbelebung bei Kindern und Säuglingen
- DGUV Information 204-038: Herz-Lungen-Wiederbelebung und Defibrillation
- § 323c Strafgesetzbuch (StGB)
- § 2 SGB VII (Unfallversicherung für Helfer)
- § 35h StVZO: Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
- DRK: Absichern der Unfallstelle
- DRK: Stabile Seitenlage
- DRK: Schock
- DRK: Blutungen
- DRK: Verbrennungen
- DRK: Ersticken
- DRK: Herzinfarkt
- DRK: Schlaganfall
- DRK: Unterzuckerung
- DRK: Hirnbedingte Krampfanfälle
- DRK: Erfrierungen und Unterkühlungen