Jägerprüfung: Übungstest 2026: Übungstest 2
Übungstest 2 von 3 für den Test „Jägerprüfung: Übungstest“: 25 weitere Fragen mit Antworten und Erklärungen.
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Frage 1 von 25
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Antwort: D. Die Verwendung von Gift oder vergifteten Ködern
§ 19 BJagdG verbietet, Wild zu vergiften oder vergiftete oder betäubende Köder zu verwenden.
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Frage 2 von 25
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Antwort: B. Herstellen, Feilbieten, Erwerben und Aufstellen von Schlingen jeder Art ist verboten
Schlingen, in denen sich Wild fangen kann, sind vollständig verboten.
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Frage 3 von 25
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Antwort: A. Nein, Fallen müssen unversehrt fangen oder sofort töten
§ 19 BJagdG verbietet Fallen, die weder unversehrt fangen noch sofort töten.
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Frage 4 von 25
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Antwort: D. Schalenwild in einem Umkreis von 200 m von der Fütterung zu erlegen
§ 19 BJagdG verbietet in Notzeiten das Erlegen von Schalenwild in einem Umkreis von 200 m von Fütterungen.
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Frage 5 von 25
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Antwort: A. Nur mit schriftlicher Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten
§ 19 BJagdG verbietet das Sammeln von Abwurfstangen ohne schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten.
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Frage 6 von 25
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Antwort: A. verboten
§ 19 BJagdG verbietet die Hetzjagd auf Wild.
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Frage 7 von 25
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Antwort: B. Wild mit Schalen (Hufen) wie Hirsche, Gämsen, Mufflons und Wildschweine
§ 2 BJagdG: Zum Schalenwild gehören Wisent, Elch, Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild, Gams-, Stein- und Muffelwild sowie Schwarzwild.
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Frage 8 von 25
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Antwort: C. Rehwild
§ 2 BJagdG: Zum Hochwild gehört das gesamte Schalenwild außer Rehwild, dazu Auerwild sowie Stein- und Seeadler.
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Frage 9 von 25
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Antwort: C. Wildschweine
Schwarzwild ist die jägersprachliche Bezeichnung für Wildschweine.
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Frage 10 von 25
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Antwort: A. Fasan
Zum Federwild gehören unter anderem Rebhuhn, Fasan, Wachtel, Raufußhühner, Wildgänse und Wildenten, Waldschnepfe und Greifvögel.
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Frage 11 von 25
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Antwort: D. Dachs
Zum Haarwild gehören unter anderem Fuchs, Dachs, Marder, Feldhase, Wildkaninchen und Schalenwild.
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Frage 12 von 25
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Antwort: A. Bock, Ricke und Kitz
Rehwild: Rehbock, Ricke, Kitz.
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Frage 13 von 25
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Antwort: C. Von Mitte Juli bis Mitte August
Rehwild brunftet im Hochsommer, viel früher als Rotwild.
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Frage 14 von 25
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Antwort: B. Das befruchtete Ei ruht und entwickelt sich erst ab Dezember weiter
Nach der Brunft im Sommer ruht die Entwicklung bis Dezember (Keimruhe), sodass die Kitze im Mai und Juni gesetzt werden.
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Frage 15 von 25
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Antwort: B. Zwischen Oktober und Dezember
Rehböcke werfen ihr Gehörn im Spätherbst ab und schieben über den Winter ein neues unter dem Bast.
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Frage 16 von 25
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Antwort: C. Die behaarte Haut, die das wachsende Geweih bzw. Gehörn versorgt
Das wachsende Geweih ist von Bast überzogen, der es mit Blut versorgt, bis es ausgewachsen ist.
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Frage 17 von 25
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Antwort: A. Ab Anfang September, etwa 5 bis 6 Wochen lang
Rotwild brunftet im September und Oktober, wenn die Hirsche röhren und um die Kahlwildrudel kämpfen.
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Frage 18 von 25
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Antwort: C. Zwischen Februar und April
Ältere Hirsche werfen zuerst ab. Das neue Geweih braucht etwa 140 Tage zum Wachsen.
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Frage 19 von 25
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Antwort: D. Keiler
Keiler = ausgewachsenes männliches Tier, Bache = ausgewachsenes weibliches Tier, Frischling = Jungtier, Rotte = Familienverband.
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Frage 20 von 25
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Antwort: D. Die älteste, erfahrenste Bache (Leitbache)
Eine Rotte wird von der Leitbache geführt, meist dem ältesten weiblichen Tier.
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Frage 21 von 25
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Antwort: C. Fast alles: Eicheln, Wurzeln, Gras, Insekten, Kleintiere, Aas und Feldfrüchte
Wildschweine sind Allesfresser mit einem sehr breiten Nahrungsspektrum, was sie auch auf die Felder führt.
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Frage 22 von 25
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Antwort: A. Waffen und Munition so aufbewahren, dass sie nicht abhandenkommen oder von Unbefugten an sich genommen werden können
§ 36 WaffG verlangt die erforderlichen Vorkehrungen gegen Abhandenkommen und unbefugten Zugriff. Die Behörde kann die Aufbewahrung kontrollieren.
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Frage 23 von 25
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Antwort: D. Ja, Besitzer müssen ihre Aufbewahrung nachweisen und Zutritt zu den Aufbewahrungsräumen gewähren
§ 36 WaffG verpflichtet Besitzer, die Aufbewahrung nachzuweisen und der Behörde Zutritt zur Überprüfung zu gewähren.
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Frage 24 von 25
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Antwort: D. Die Eintragung in eine Waffenbesitzkarte beantragen
§ 13 WaffG: Inhaber eines Jahresjagdscheins brauchen zum Erwerb von Langwaffen keine Erlaubnis, müssen aber binnen zwei Wochen die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen.
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Frage 25 von 25
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Antwort: A. Nur nicht schussbereit (ungeladen)
§ 13 WaffG erlaubt Jägern, Jagdwaffen zur Jagdausübung ohne gesonderte Erlaubnis zu führen, auf dem Hin- und Rückweg aber nur nicht schussbereit.
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Die echte Prüfung: Von jedem Bundesland festgelegt. Beispiel: In Bayern umfasst die schriftliche Prüfung 100 Multiple-Choice-Fragen in 100 Minuten, und wer mehr als 25 % falsch beantwortet, hat nicht bestanden. Die Schießprüfung muss gesondert bestanden werden.