Belehrung nach § 43 IfSG: Wissensquiz 2026: Übungstest 2
Übungstest 2 von 2 für den Test „Belehrung nach § 43 IfSG: Wissensquiz“: 20 weitere Fragen mit Antworten und Erklärungen.
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Frage 1 von 20
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Antwort: A. Das Gesundheitsamt, wenn Maßnahmen die Übertragung von Krankheitserregern verhindern können
Nach § 42 kann das Gesundheitsamt Ausnahmen zulassen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen eine Übertragung verhütet werden kann.
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Frage 2 von 20
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Antwort: C. Nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle 2 Jahre
§ 43 Abs. 4 verlangt eine Belehrung nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre, schriftlich dokumentiert.
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Frage 3 von 20
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Antwort: D. Ihre Bescheinigung nach § 43 und den Nachweis über die letzte Belehrung
Arbeitgeber müssen die Bescheinigung und den Nachweis über die letzte Belehrung aufbewahren und den Behörden auf Verlangen vorlegen.
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Frage 4 von 20
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Antwort: B. Bis zu 25.000 €
Nach § 73 IfSG kann die Beschäftigung einer Person ohne den erforderlichen Nachweis mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden.
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Frage 5 von 20
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Antwort: A. Nein, die Hygieneschulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung ist eine eigene Pflicht
Der amtliche Belehrungsbogen weist darauf hin, dass er die regelmäßige Schulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung nicht ersetzt.
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Frage 6 von 20
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Antwort: D. Nur am Handwaschbecken
Laut BfR werden die Hände nur am dafür vorgesehenen Handwaschbecken gewaschen, niemals in einem Spülbecken für Lebensmittel oder Geschirr.
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Frage 7 von 20
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Antwort: D. Mit Einmalhandtüchern
Das BfR empfiehlt Seife, warmes Wasser und Einmalhandtücher.
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Frage 8 von 20
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Antwort: D. Sie waschen und zusätzlich desinfizieren
Nach dem Umgang mit rohem Fleisch, Geflügel oder Eiern sowie nach dem Toilettengang sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
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Frage 9 von 20
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Antwort: D. Sie ablegen
Handschmuck und Uhren müssen vor der Arbeit abgelegt werden, und Ohrringe und Halsketten sollten nicht getragen werden.
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Frage 10 von 20
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Antwort: C. Er ist nicht erlaubt; Nägel sollen kurz und unlackiert sein
Die Nägel sollen kurz und unlackiert sein. Lack kann abplatzen und in Lebensmittel gelangen.
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Frage 11 von 20
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Antwort: B. Mit einem wasserdichten, farbigen Pflaster und zusätzlich einem Handschuh oder Fingerling
Ein wasserdichtes Pflaster mit Handschuh oder Fingerling schützt die Lebensmittel. Durch die auffällige Farbe findet man ein verlorenes Pflaster leicht wieder.
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Frage 12 von 20
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Antwort: A. Sich von den Lebensmitteln abwenden, in ein Taschentuch oder die Armbeuge niesen und danach die Hände waschen
Wenden Sie sich ab, benutzen Sie ein Taschentuch oder die Armbeuge, werfen Sie das Taschentuch weg und waschen und desinfizieren Sie dann die Hände.
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Frage 13 von 20
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Antwort: D. Täglich, und getrennt von der Privatkleidung aufbewahrt
Es ist saubere Arbeitskleidung zu tragen, die täglich gewechselt und getrennt von der eigenen Kleidung aufbewahrt wird.
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Frage 14 von 20
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Antwort: C. Bei 60 °C oder mehr halten, höchstens 3 Stunden lang
Heiße Speisen sollen an jeder Stelle mindestens 60 °C haben (65 °C ist sicherer) und nicht länger als 3 Stunden heißgehalten werden.
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Frage 15 von 20
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Antwort: B. Mindestens 72 °C für 2 Minuten
Laut BfR sind Speisen auf mindestens 72 °C im Kern für 2 Minuten wiederzuerhitzen; kontrollieren Sie dies mit einem Thermometer.
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Frage 16 von 20
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Antwort: D. Von 60 °C auf 7 °C innerhalb von 2 Stunden
Kühlen Sie schnell durch den Gefahrenbereich ab. Teilen Sie große Mengen in kleine Behälter auf, damit sie schneller abkühlen.
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Frage 17 von 20
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Antwort: B. Zwischen 15 °C und 55 °C
Viele Mikroorganismen vermehren sich zwischen 15 °C und 55 °C schnell; halten Sie Lebensmittel daher außerhalb dieses Bereichs.
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Frage 18 von 20
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Antwort: D. Vollständig auftauen, das Tauwasser weggießen und alles reinigen, was damit in Berührung kam
Großes Geflügel muss vor dem Garen vollständig aufgetaut sein. Tauwasser kann Keime enthalten; halten Sie es von anderen Lebensmitteln fern.
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Frage 19 von 20
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Antwort: D. Mit einem sauberen Löffel etwas in ein separates Gefäß oder einen Probierlöffel geben
Probieren Sie nie direkt aus dem Hauptgericht mit einem Löffel, der danach wieder hineinkommt.
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Frage 20 von 20
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Antwort: B. Außerhalb der Küche, getrennt von Lebensmitteln
Laut BfR sind Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel außerhalb der Küche aufzubewahren.
Tastatur: 1–4 zum Antworten, Eingabetaste für die nächste Frage.
Die echte Prüfung: Keine bundesweite Prüfung. Sie nehmen an der Belehrung teil, unterschreiben eine Erklärung und erhalten eine Bescheinigung. Manche Online-Belehrungen enden mit einer kurzen Verständnisabfrage.