Einbürgerungstest Deutschland – Übungstest 2026: Übungstest 2
Übungstest 2 von 3 für den Test „Einbürgerungstest Deutschland – Übungstest“: 25 weitere Fragen mit Antworten und Erklärungen.
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Frage 1 von 25
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Antwort: C. Er ist ordentliches Lehrfach, aber die Eltern entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt
Nach Artikel 7 ist Religionsunterricht an den meisten öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach, und die Eltern dürfen über die Teilnahme ihres Kindes entscheiden.
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Frage 2 von 25
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Antwort: C. 16
Die Präambel des Grundgesetzes nennt alle 16 Bundesländer.
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Frage 3 von 25
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Antwort: B. Berlin
Artikel 22 nennt Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland.
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Frage 4 von 25
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Antwort: D. Schwarz, Rot und Gold
Nach Artikel 22 ist die Bundesflagge Schwarz-Rot-Gold.
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Frage 5 von 25
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Antwort: A. Berlin, Hamburg und Bremen
Berlin, Hamburg und Bremen sind Städte, die zugleich Bundesländer sind. Die Präambel des Grundgesetzes nennt sie unter den 16 Ländern.
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Frage 6 von 25
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Antwort: C. Gesetze beschließen und die Arbeit der Regierung kontrollieren
Der Bundestag wird vom Volk gewählt. Seine Hauptaufgaben sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung.
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Frage 7 von 25
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Antwort: C. Alle vier Jahre
Artikel 39 legt die Wahlperiode des Bundestages auf vier Jahre fest.
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Frage 8 von 25
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Antwort: B. Der Bundestag
Nach Artikel 63 wählt der Bundestag den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten.
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Frage 9 von 25
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Antwort: B. Indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt
Artikel 67 sieht ein „konstruktives“ Misstrauensvotum vor: Der Bundestag kann den Bundeskanzler nur abwählen, indem er einen Nachfolger wählt.
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Frage 10 von 25
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Antwort: C. Der Bundeskanzler
Nach Artikel 65 bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik, während jeder Minister sein Ministerium selbstständig leitet.
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Frage 11 von 25
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Antwort: C. Der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers
Nach Artikel 64 werden die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
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Frage 12 von 25
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Antwort: B. Die Bundesversammlung
Nach Artikel 54 wählt die Bundesversammlung den Bundespräsidenten. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten gewählt werden.
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Frage 13 von 25
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Antwort: A. Fünf Jahre
Artikel 54 legt eine Amtszeit von fünf Jahren fest. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
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Frage 14 von 25
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Antwort: D. Über den Bundesrat
Nach Artikel 50 wirken die Länder durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit.
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Frage 15 von 25
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Antwort: C. Mitglieder der Landesregierungen
Nach Artikel 51 besteht der Bundesrat aus Mitgliedern der Regierungen der Länder.
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Frage 16 von 25
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Antwort: C. Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht sitzt in Karlsruhe und gilt als Hüter des Grundgesetzes.
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Frage 17 von 25
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Antwort: A. Je zur Hälfte der Bundestag und der Bundesrat
Das Gericht hat 16 Richter. Bundestag und Bundesrat wählen jeweils die Hälfte, jeweils mit Zweidrittelmehrheit.
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Frage 18 von 25
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Antwort: A. Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim
Nach Artikel 38 werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
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Frage 19 von 25
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Antwort: C. Niemand darf erfahren, wie Sie gewählt haben
Die geheime Wahl ist einer der Wahlgrundsätze in Artikel 38. Sie füllen Ihren Stimmzettel allein aus, in der Wahlkabine oder per Briefwahl.
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Frage 20 von 25
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Antwort: C. 18
Nach Artikel 38 ist wahlberechtigt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
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Frage 21 von 25
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Antwort: C. Wie viele Sitze jede Partei erhält
Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei. Diese Stimmen entscheiden, wie die Sitze auf die Parteien verteilt werden.
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Frage 22 von 25
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Antwort: D. Für einen Kandidaten in Ihrem Wahlkreis
Mit der Erststimme wählen Sie eine Person, die Ihren Wahlkreis vertritt. Deutschland hat 299 Wahlkreise.
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Frage 23 von 25
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Antwort: A. Mindestens 5 % der Zweitstimmen bundesweit oder drei gewonnene Wahlkreise
Die Fünf-Prozent-Hürde hält sehr kleine Parteien fern, es sei denn, sie gewinnen mindestens drei Wahlkreise. Parteien nationaler Minderheiten sind ausgenommen.
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Frage 24 von 25
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Antwort: C. 630
Das Wahlrecht begrenzt den Bundestag inzwischen auf 630 Abgeordnete.
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Frage 25 von 25
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Antwort: D. Die Regierung kontrollieren und kritisieren und andere Vorschläge machen
Die Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind, kontrollieren ihre Arbeit im Parlament und bieten den Wählern Alternativen.
Tastatur: 1–4 zum Antworten, Eingabetaste für die nächste Frage.
Die echte Prüfung: 17 von 33 richtig