Wer die Regeln macht
In der Schweiz gibt es keine nationale Bewilligung für Sicherheitsangestellte. Die Bewilligung privater Sicherheitsdienste ist Sache der Kantone. Einige Kantone arbeiten in einem Konkordat (einer Vereinbarung zwischen Kantonen) zusammen, andere haben ein eigenes Gesetz. Fragen Sie vor Stellenantritt Ihren Arbeitgeber, welche kantonalen Regeln gelten.
2010 versuchten die Kantone, einheitliche Regeln für die Deutschschweiz zu schaffen: das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS). Zu wenige Kantone traten bei, deshalb wurde es sistiert und trat nie in Kraft. Basel-Stadt beschloss den Austritt und behielt die Regeln in seinem eigenen Polizeigesetz.
| Kanton oder Gruppe | Wichtigste Regeln | Prüfung? |
|---|---|---|
| Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Wallis, Waadt | Konkordat über die Sicherheitsunternehmen (CES), 1996 | Geschäftsführende legen eine Rechtsprüfung ab; Sicherheitsangestellte werden vom Arbeitgeber ausgebildet und geprüft |
| Zürich | Kantonales Polizeigesetz | Keine staatliche Prüfung für das Personal; das Unternehmen bildet vor dem Einsatz aus |
| Bern | Gesetz über die Sicherheitsdienstleistungen Privater (SDPG), 2018 | Keine staatliche Prüfung für das Personal; Ausbildung innerhalb von 3 Monaten |
| Tessin | Kantonales Gesetz und CPSicur-Reglement | Ja: CPSicur-Kurs und -Prüfung |
Das Westschweizer Konkordat (CES)
Das Concordat sur les entreprises de sécurité vom 18. Oktober 1996 gilt für die sechs französischsprachigen Kantone. Es umfasst die Bewachung von Sachwerten, den Personenschutz und den Transport von Gütern oder Werten auf öffentlichem oder privatem Grund, bezahlt oder unbezahlt.
Bewilligungen
- Das Unternehmen braucht eine Betriebsbewilligung. Die verantwortliche Person muss eine Prüfung über das anwendbare Recht bestehen, und das Unternehmen braucht eine Haftpflichtversicherung von mindestens CHF 5 Millionen.
- Jede angestellte Person braucht eine Bewilligung und einen Ausweis (carte de légitimation). Diesen beantragt der Arbeitgeber.
- Sicherheitsangestellte müssen Schweizer oder EU/EFTA-Staatsangehörige sein oder eine Niederlassungsbewilligung bzw. seit mindestens zwei Jahren eine Aufenthaltsbewilligung besitzen und einen guten Leumund nachweisen.
- Die Bewilligungen sind vier Jahre gültig und gelten in allen sechs Kantonen. Beantragen Sie die Erneuerung mindestens zwei Monate vor Ablauf.
- Der Ausweis nennt den Arbeitgeber. Wer für zwei Arbeitgeber arbeitet, braucht zwei Ausweise. Zeigen Sie ihn vor, wenn die Polizei oder die Personen, mit denen Sie zu tun haben, danach fragen.
- Hundeführerinnen und Hundeführer brauchen eine separate Bewilligung, die zwei Jahre gültig ist und nach einer Prüfung von Hundeführer und Hund erteilt wird.
Ausbildung
Eine Richtlinie der Konkordatskommission verlangt eine Grundausbildung innerhalb der ersten drei Monate (oder vor Arbeitsbeginn, wenn der Einsatz kürzer ist). Sie umfasst das Konkordat und die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zu Notwehr und Notstand sowie für Bewilligungsinhabende das Waffenrecht. Sie wird bei jeder Erneuerung nach vier Jahren vollständig wiederholt, und alle Sicherheitsangestellten besuchen mindestens eine Weiterbildung pro Jahr. Jedes Fach endet mit einem schriftlichen Kontrolltest, und das Unternehmen sendet die Bestätigungen bis zum 31. Dezember an die Behörde.
Verhalten
- Wenden Sie Gewalt nur im Rahmen von rechtmässiger Notwehr und Notstand an. Sicherheitsangestellte haben keine besonderen Befugnisse.
- Melden Sie Straftaten, die von Amtes wegen verfolgt werden, unverzüglich.
- Behindern Sie nie die Arbeit der Polizei. Uniformen und Fahrzeuge müssen sich deutlich von denen der Polizei unterscheiden.
- Tragen Sie Waffen an öffentlichen Orten verdeckt.
- Werbung darf keine amtliche Funktion vortäuschen und nicht mit Angst spielen.
Zürich, Bern und Tessin
Zürich
Die Zürcher Regeln stehen im Polizeigesetz. Wer im Kanton gewerbsmässig Sicherheitsdienstleistungen erbringt, braucht eine Betriebsbewilligung, unabhängig vom Sitz des Unternehmens – es sei denn, eine Bewilligung eines anderen Kantons deckt die Tätigkeit bereits ab. Billettkontrollen, Kassendienste und Besucherlenkung gelten nicht als Sicherheitsdienstleistungen. Ein Türsteher, der direkt von einer Bar angestellt ist, fällt unter das Gastgewerbegesetz, das von der Gemeinde vollzogen wird.
- Unternehmen: Haftpflichtversicherung von mindestens CHF 3 Millionen pro Schadenereignis.
- Mitarbeitende: Schweizer, EU/EFTA-Staatsangehörige oder Ausweis C, Handlungsfähigkeit, keine einschlägige Vorstrafe.
- Ausbildung: Das Unternehmen bestimmt die Inhalte, aber sie müssen zur Tätigkeit passen und vor dem Einsatz absolviert sein. Der Kanton empfiehlt die 20-stündige Grundausbildung gemäss Gesamtarbeitsvertrag sowie jährliche Wiederholungskurse.
- Das Personal darf nicht mit der Polizei verwechselt werden können und muss besondere Vorkommnisse melden.
Bern
Das Berner SDPG (2018) und seine Verordnung verlangen eine Grundausbildung von mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Monaten nach Stellenantritt. Bis dahin arbeiten Mitarbeitende nur zusammen mit einer ausgebildeten Person. Weiterbildung findet mindestens einmal pro Jahr während mindestens 5 Stunden statt. Bewaffnetes Personal absolviert das Schiessprogramm mindestens zweimal pro Jahr. Die verantwortliche Person des Unternehmens prüft die Unterlagen aller Mitarbeitenden, einschliesslich eines Strafregisterauszugs, der höchstens 3 Monate alt ist.
Tessin
Das Tessin hat einen eigentlichen Kurs mit Prüfung. CPSicur I für Sicherheitsagentinnen und -agenten umfasst 40 Lektionen à 45 Minuten (rund 30 Stunden). Recht und Psychologie werden schriftlich geprüft, Erste Hilfe mündlich (dafür braucht es ein BLS-AED-Zertifikat), Fachkunde praktisch und schriftlich. Sie brauchen in jedem Fach mindestens die Note 4 auf der Skala von 1 bis 6 und wiederholen nur die Fächer, die Sie nicht bestanden haben. Der Kurs wird vom kantonalen Weiterbildungsinstitut (IFC) durchgeführt.
Bundesgesetze, die alle Sicherheitsangestellten kennen müssen
| Gesetz | Was es kurz gesagt bestimmt |
|---|---|
| Strafgesetzbuch, Art. 15 (Notwehr) | Sie oder jede andere Person dürfen einen rechtswidrigen Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abwehren. |
| Strafgesetzbuch, Art. 17 (Notstand) | Eine Tat, mit der Sie sich oder andere aus einer unmittelbaren Gefahr retten, kann rechtmässig sein, wenn sie höherwertige Interessen wahrt. |
| Strafgesetzbuch, Art. 186 (Hausfriedensbruch) | Gegen den Willen der berechtigten Person eindringen oder trotz Aufforderung, sich zu entfernen, verweilen. Wird auf Antrag verfolgt. |
| Strafprozessordnung, Art. 218 | Festnahme durch Private nur, wenn die Polizei nicht rechtzeitig eingreifen kann und die Person bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat ertappt wurde oder die Öffentlichkeit zur Mithilfe bei der Fahndung aufgerufen wurde. |
| Strafprozessordnung, Art. 200 | Gewalt nur als letztes Mittel und verhältnismässig. |
| Waffengesetz | Das Tragen einer Feuerwaffe erfordert eine Bewilligung und eine bestandene Prüfung über Handhabung und Rechtsgrundlagen. |
| Datenschutzgesetz (DSG) | Revidiertes Gesetz, seit 1. September 2023 in Kraft; gilt für Videoaufnahmen, Besucherlisten und Rapporte. |
Übergeben Sie die Person nach einer Festnahme durch Private so rasch wie möglich der Polizei. Befragen Sie sie nicht und halten Sie sie nicht länger fest als nötig. Halten Sie klar fest: Zeit, Ort, was Sie gesehen haben und wer anwesend war.
Notfälle und gute Praxis
| Nummer | Dienst |
|---|---|
| 117 | Polizei |
| 118 | Feuerwehr |
| 144 | Sanität |
| 145 | Tox Info Suisse (Vergiftungen) |
| 1414 | Rega (Luftrettung) |
| 112 | Europäische Notrufnummer |
- Beobachten und melden: Sie sind die Augen und Ohren der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, nicht die Polizei.
- Bleiben Sie ruhig, sprechen Sie klar und lassen Sie den Menschen Raum. Deeskalation verhindert die meisten Vorfälle.
- Schützen Sie Personendaten: Erheben Sie nur, was für die Aufgabe nötig ist, und bewahren Sie die Daten sicher auf.
- Kennen Sie Ihre Dienstanweisungen und die Regeln Ihres Kantons vor Ihrem ersten Einsatz.
Quellen
- Concordat sur les entreprises de sécurité (CES), konsolidierte Fassung (Neuenburg)
- FAQ zum CES-Konkordat (Kantonspolizei Waadt)
- CES-Richtlinie zur Weiterbildung der Sicherheitsangestellten (Neuenburg)
- Bericht 24.022 des Neuenburger Staatsrats zur Revision des CES
- Basel-Stadt: Austritt aus dem KÜPS-Konkordat (2017)
- Kanton Zürich: Bewilligungen für private Sicherheitsunternehmen
- Kantonspolizei Bern: Ausbildungsrichtlinie für das Personal von Sicherheitsunternehmen
- Kantonspolizei Bern: Persönliche Voraussetzungen für Mitarbeitende
- Tessin: Ausbildungs- und Prüfungsreglement CPSicur (IFC)
- Schweizerisches Strafgesetzbuch (Fedlex)
- Schweizerische Strafprozessordnung (Fedlex)
- Waffengesetz (Fedlex)
- Bundesgesetz über den Datenschutz (Fedlex)