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Lernhilfe zur Schweizer Zusatztheorie Lastwagen und Bus 2026

Diese Lernhilfe erklärt in verständlicher Sprache die Schweizer Zusatztheorieprüfung für Lastwagen und Busse sowie die Regeln rund um die Führerausweise für schwere Fahrzeuge. Sie beruht auf Informationen der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter), von cambus.ch und des Bundesamts für Strassen (ASTRA).

  • Lernhilfe
  • 5 Min. Lesezeit
  • Am 11. Oktober 2026 mit offiziellen Quellen abgeglichen.

Die Zusatztheorieprüfung

Um Lastwagen oder Busse zu fahren, brauchen Sie eine zusätzliche Theorieprüfung, die Zusatztheorieprüfung. Die Basistheorieprüfung für das Auto wiederholen Sie nicht. Wie alle Schweizer Theorieprüfungen wird sie am Computer beim kantonalen Strassenverkehrsamt abgelegt.

PrüfungFragenErlaubte FehlerZeit
Kategorie C (Lastwagen)40460 Minuten
Kategorie D (Busse)40460 Minuten
Unterkategorien C1/D1303vom Kanton festgelegt
Schriftliche CZV-Prüfung (Güter oder Personen)40460 Minuten

Diese Prüfungen verwenden Single-Choice-Fragen: Jede Frage hat genau eine richtige Antwort. Das ist anders als bei der Autoprüfung, bei der eine oder zwei Antworten richtig sein können.

Für diese Kategorien gibt es keine offizielle lizenzierte Lern-App. Fahrschulen und Branchenverbände bieten Kurse und eigene Unterlagen an. Eine ab dem 1. Januar 2021 bestandene Theorieprüfung bleibt unbefristet gültig.

Ausweiskategorien für Lastwagen und Busse

KategorieWas Sie fahren dürfenMindestalter
C1Motorwagen über 3500 kg bis 7500 kg, Anhänger bis 750 kg18
CMotorwagen über 3500 kg (ausser Busse), Anhänger bis 750 kg18
C1EFahrzeug der Kategorie C1 mit Anhänger, Kombination bis 12 000 kg18
CEFahrzeug der Kategorie C mit Anhänger über 750 kg18
D1Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 8 und höchstens 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz21
DMotorwagen zum Personentransport mit mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz21

Was Sie zuerst brauchen

  • C und C1: Kategorie B, mindestens als Lernfahrausweis.
  • CE: Kategorie C, mindestens als Lernfahrausweis. Für CE gibt es keine zusätzliche Theorieprüfung.
  • D: Kategorie B seit mindestens 2 Jahren oder Kategorie C seit mindestens 3 Monaten.
  • D1: Kategorie B und mindestens ein Jahr regelmässige Fahrpraxis mit B (oder drei Monate mit C).

Für diese Kategorien sind weder ein Nothelferkurs noch der Verkehrskundeunterricht (VKU) nötig.

Medizinische Anforderungen

Wer die Kategorie C, C1, D oder D1 beantragt, braucht eine verkehrsmedizinische Untersuchung. Zu den Mindestanforderungen gehören:

  • Sehschärfe von mindestens 0,8 auf dem besseren und 0,5 auf dem schlechteren Auge.
  • Für D1 ein horizontales Gesichtsfeld von mindestens 140 Grad und ein Gehör, das für normale Gespräche ausreicht.
  • Menschen mit Diabetes, deren Behandlung zu Unterzuckerung führen kann, erhalten die Kategorien D und D1 nicht.
  • Menschen mit Epilepsie brauchen eine Beurteilung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt.

Ausbildung und praktische Prüfung

  • Ein Lernfahrausweis für C, C1, D oder D1 ist 24 Monate gültig.
  • Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und den entsprechenden Führerausweis seit mindestens 3 Jahren besitzen, nicht mehr auf Probe.
  • Ein Lernfahrausweis der Kategorie C erlaubt auch Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie B.
  • Für die Kategorie D ist eine Mindestausbildung bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer vorgeschrieben: 52 Lektionen, wenn Sie B, C1 oder D1 besitzen.
PrüfungsfahrzeugMindestanforderungen
Kategorie CMindestens 12 t Betriebsgewicht, 8 m lang, 2,30 m breit, 80 km/h, geschlossener Aufbau
Kategorie C1Mindestens 4 t Gesamtgewicht, 5 m lang, 80 km/h, geschlossener Aufbau
Kategorie DBus mindestens 10 m lang, 2,30 m breit, 80 km/h
Kategorie D1Mindestens 4 t Gesamtgewicht, 5 m lang, 80 km/h

Der CZV-Fähigkeitsausweis

Die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) wurde 2007 in Anlehnung an eine EU-Richtlinie erlassen. Für die meisten bezahlten Transporte brauchen Lenkende von Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D und D1 einen Fähigkeitsausweis für den Güterverkehr, für den Personenverkehr oder für beides.

Wann Sie ihn nicht brauchen (Beispiele aus Art. 3 CZV)

  • Private, nicht gewerbliche Fahrten.
  • Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger.
  • Fahrzeuge der Armee, Polizei, Feuerwehr, des Zolls, des Zivilschutzes oder der Rettungsdienste.
  • Probefahrten, Lern- und Prüfungsfahrten sowie Notfälle.
  • Transport des eigenen Arbeitsmaterials, sofern das Fahren im Wochendurchschnitt höchstens die Hälfte der Arbeitszeit ausmacht.
  • Transporte innerhalb des eigenen Betriebsgeländes.

Die CZV-Prüfung

  1. Schriftliche CZV-Theorieprüfung: 40 Fragen in 60 Minuten beim kantonalen Strassenverkehrsamt, nach der normalen Zusatztheorieprüfung.
  2. Zwei E-Tests von je 45 Minuten mit fünf Praxisfragen, die per Drag and Drop beantwortet werden.
  3. Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) über Alltagssituationen im Güter- oder Personenverkehr.
  4. Eine praktische Prüfung (30 Minuten) mit einer praktischen Aufgabe.

Nicht bestandene Teile können wiederholt werden. Der Prüfungsstoff umfasst die Bedienung des Fahrzeugs, den Gütertransport (einschliesslich Ladungssicherung), den Personentransport, die Pflichten der Lenkenden wie Arbeitszeit und Fahrtschreiber sowie Notfälle.

Den Fähigkeitsausweis behalten

  • Der Fähigkeitsausweis ist 5 Jahre gültig.
  • Zur Verlängerung brauchen Sie 5 Tage Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren, meist in Form von siebenstündigen Kurstagen.
  • Wenn Sie ihn bereits für den Güterverkehr besitzen und auch den Personenverkehr möchten (oder umgekehrt), legen Sie nur die mündliche und die praktische Prüfung ab.
  • Wer gewerbsmässig fährt, ohne den vorgeschriebenen Fähigkeitsausweis zu besitzen, wird mit Busse bestraft.

Arbeitszeit, Fahrtschreiber und Fahrerkarten

Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von berufsmässigen Lenkenden schwerer Fahrzeuge sind in der ARV 1 (Chauffeurverordnung) geregelt. Die ARV 2 gilt für Lenkende von leichten Personentransportfahrzeugen.

  • Eine regelmässige wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden, eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Bedingungen mindestens 24 Stunden.
  • Wer Fahrzeuge mit digitalem Fahrtschreiber lenkt, braucht eine persönliche Fahrerkarte, die beim ASTRA bestellt wird. Sie ist 5 Jahre gültig.
  • Wenn Ihre Karte verloren geht oder defekt ist, beantragen Sie innerhalb von 7 Kalendertagen einen Ersatz und erstellen Sie zu Beginn und am Ende jedes Arbeitstags unterschriebene Ausdrucke.
  • Kontrollorgane können Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorangegangenen Tage verlangen (ab 2025: 56 Tage).
  • Arbeitgebende bewahren die Daten der Lenkenden 3 Jahre lang auf und laden die Fahrzeugeinheit mindestens alle 3 Monate herunter.

Ab dem 1. Juli 2026 unterstehen auch Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr der ARV 1, wenn die lenkende Person mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit fährt. Für diese Lieferwagen im Inlandverkehr ändern sich die Regeln nicht.

Weitere Regeln für Lenkende schwerer Fahrzeuge

  • Lastwagenchauffeure und Lenkende im berufsmässigen Personentransport unterstehen dem Alkoholverbot: Mehr als 0,10 Promille ist eine Widerhandlung.
  • Fahrzeuge, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, brauchen keine Autobahnvignette.
  • Grenzüberschreitende Gefahrguttransporte richten sich nach dem internationalen ADR; die Schweizer Vorschriften (SDR) beruhen darauf.

Quellen