Wann Sie einen Ausweis brauchen
Schiffsführerausweise werden von den kantonalen Schifffahrtsämtern ausgestellt, die in der vks zusammenarbeiten. Die Bundesvorschriften stehen in der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV).
| Boot | Die meisten Schweizer Gewässer | Bodensee |
|---|---|---|
| Motorboot | Ausweis über 6 kW (8 PS) | Ausweis über 4,4 kW (6 PS) |
| Segelschiff | Ausweis über 15 m² Segelfläche | Ausweis über 12 m² Segelfläche |
| Ohne Motor, ohne Segel | Kein Ausweis | Kein Ausweis |
Massgebend ist die Segelfläche im Schiffsausweis, nicht die tatsächlich gesetzten Segel. Auch ohne Ausweis müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein, um ein Motorboot bis 6 kW zu führen. Mitglieder der Mannschaft müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
| Kategorie | Schiffe | Mindestalter |
|---|---|---|
| A | Motorschiffe über 6 kW (keine Fahrgast- oder Güterschiffe) | 18 |
| B | Gewerbsmässige Fahrgastschiffe, mehr als 12 Personen | 21 |
| C | Güter-, Schub- und Schleppschiffe | 20 |
| D | Segelschiffe über 15 m² | 14 |
| E | Schiffe besonderer Bauart, z. B. Mähboote | 20 |
Ein Segelschiff mit sowohl einem Motor über 6 kW als auch mehr als 15 m² Segelfläche erfordert D und A. Wenn Sie mehr als 12 Monate in der Schweiz wohnen, tauschen Sie einen ausländischen Schiffsführerausweis gegen einen schweizerischen um. Melden Sie Adressänderungen innerhalb von 14 Tagen.
Die theoretische und die praktische Prüfung
- 60 Fragen mit je 3 Antworten. Mehr als eine Antwort kann richtig sein.
- 180 mögliche Punkte. Jede falsch beurteilte Antwort ergibt 1 Fehlerpunkt.
- Sie bestehen mit höchstens 15 Fehlerpunkten.
- Höchstens 50 Minuten, auf einem Tablet oder Computer.
- Dieselbe Theorieprüfung gilt für alle Kategorien.
Nach der Theorieprüfung haben Sie 24 Monate Zeit, die praktische Prüfung zu bestehen. Einen Lernfahrausweis gibt es nicht: Im Kanton Zürich braucht es für Übungsfahrten eine Person mit der entsprechenden Ausweiskategorie an Bord. Für die Kategorie A brauchen Sie ausserdem einen Sehtest, der höchstens 24 Monate alt ist (ausser Sie besitzen bereits einen Führerausweis für Strassenfahrzeuge oder einen Schiffsführerausweis). Wer über 75 ist, braucht eine verkehrsmedizinische Untersuchung, die höchstens zwei Jahre alt ist.
Ausrüstung an Bord
| Punkt | Regel (Sportboote) |
|---|---|
| Rettungswesten | Pro Person eine Rettungsweste mit Kragen von mindestens 75 N oder ein Rettungsring; Kinder unter 12 brauchen eine passende Weste |
| Wurfrettungsmittel | Über 30 kW: Rettungsmittel von mindestens 75 N mit einer 10 m langen schwimmfähigen Leine |
| Notflagge | Mindestens 60 × 60 cm |
| Anker | Leine oder Kette von drei Bootslängen oder mindestens 20 m |
| Weiteres | Horn, Paddel oder Ruder, Bootshaken, Festmacherleine, Schöpfgefäss oder Eimer; je nach Motor ein Feuerlöscher |
Auf dem Bodensee brauchen Rettungswesten für Personen ab 40 kg mindestens 100 N. Ruderboote auf Seen dürfen innerhalb der Uferzonen ohne Rettungswesten fahren.
Stand-up-Paddling und kleine Schlauchboote
- SUPs gelten als Paddelboote. Ein Motor ist nicht erlaubt.
- Weiter als 300 m vom Ufer oder auf Flüssen: Rettungsweste oder Schwimmhilfe von mindestens 50 N mitführen.
- Nachts oder bei schlechter Sicht: ein sichtbares weisses Rundumlicht.
- Name und Adresse der Eigentümerin oder des Eigentümers müssen auf dem Board stehen.
- Schlauchboote unter 2,5 m bleiben in der inneren Uferzone oder höchstens 150 m von einem Begleitboot entfernt.
Regeln auf dem Wasser
- Innere Uferzone: bis 150 m vom Ufer. Äussere Uferzone: 150 bis 300 m. Auf dem Zürichsee gilt in den Uferzonen eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
- Kursschiffe haben Vortritt. Halten Sie Abstand, besonders vor ihrem Bug.
- Schwimmende sollen mindestens 100 m Abstand zu Landestellen halten. Fahren Sie langsam und halten Sie Abstand zu Menschen im Wasser.
- Taucherinnen und Taucher zeigen die weiss-blaue Taucherflagge. Halten Sie Abstand.
- Schalten Sie nachts und bei schlechter Sicht die Lichter ein.
Sturmwarnungen
| Orange Leuchte | Bedeutung |
|---|---|
| Rund 40 Blitze pro Minute | Starkwindwarnung (Böen rund 25–33 Knoten) |
| Rund 90 Blitze pro Minute | Sturmwarnung (Böen über 33 Knoten) |
Verbindlich sind nur die Leuchten, die Sie auf dem See sehen. Steuern Sie bei Beginn einer Warnung das nächste sichere Ufer an.
Alkohol
Die Alkoholgrenzwerte sind dieselben wie auf der Strasse. Zwischen 0,5 und 0,8 Promille droht eine Busse mit Verwarnung; ab 0,8 Promille wird der Schiffsführerausweis entzogen. Ausgenommen sind Boote, die im Hafen, am Ufer oder an einer bewilligten Boje festgemacht sind, nicht aber ein Boot, das auf offenem Wasser vor Anker liegt.
Invasive Muscheln
Seit dem 1. April 2025 müssen Halterinnen und Halter immatrikulierter Boote im Kanton Zürich einen Seewechsel melden und das Boot an einer zugelassenen Station reinigen lassen. Trocknen allein genügt nicht. Andere Kantone haben ähnliche Regeln; klären Sie diese ab, bevor Sie ein Boot verschieben.
Quellen
- vks: Schiffstheorieprüfung
- vks: Kategorie A – Motorschiffe
- vks: Informationen (Ausweispflicht und Mindestalter)
- vks: FAQ Schiffsführerausweis
- vks-Merkblatt 16: Ausweispflicht für Schiffe
- vks-Merkblatt 6: Stand-up-Paddling
- Bundesamt für Verkehr: Freizeitschifffahrt
- Bundesamt für Verkehr: Prävention auf dem Wasser
- Kanton Zürich: Kategorien des Schiffsführerausweises
- Kanton Zürich: Prüfung zum Schiffsführerausweis
- Kanton Zürich: Theorieprüfungen
- Kanton Zürich: Ausrüstung von Booten
- Kanton Zürich: Sicherheit auf dem Wasser
- Sturmwarndienst Zürichsee
- Kanton Zürich: Melde- und Reinigungspflicht für Boote
- Binnenschifffahrtsverordnung (BSV, Fedlex)