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Lernhilfe zum Schweizer Nothelferkurs 2026

Diese Notizen helfen Ihnen, den Stoff des Nothelferkurses zu repetieren, den Lernfahrende in der Schweiz absolvieren müssen. Sie folgen den Empfehlungen der Schweizer Samariter und den Leitlinien 2025 des European Resuscitation Council. Es handelt sich um Lernmaterial, nicht um medizinische Beratung.

  • Lernhilfe
  • 3 Min. Lesezeit
  • Am 11. Oktober 2026 mit offiziellen Quellen abgeglichen.

Der Kurs und Ihr Lernfahrausweis

Um einen Lernfahrausweis zu beantragen, müssen Sie zuerst einen Nothelferkurs absolvieren. Umgangssprachlich heisst er Nothelferkurs, in den Bundesvorschriften Nothilfekurs. Das Gesuch können Sie in der Regel ab einem Monat vor Ihrem 17. Geburtstag einreichen.

RegelDetail
DauerMindestens 10 Stunden einschliesslich Pausen
TageVerteilt auf mindestens zwei Tage
PraxisRund 70 % praktische Übungen
PrüfungKeine; Ausweis nur bei vollständigem Besuch
Gültigkeit6 Jahre ab Ausstellungsdatum
AnbieterMüssen vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) anerkannt sein

Der Kurs behandelt das Verschaffen eines Überblicks, das Alarmieren, Sicherheit und Hygiene, die Beurteilung der Patientin oder des Patienten und lebensrettende Sofortmassnahmen, Stress, Grundlagen der Anatomie sowie Ihre Rechte und Pflichten. Ärztinnen und Ärzte, gewisse Gesundheitsfachpersonen und zertifizierte Kursleitende können befreit sein.

Schauen, denken, handeln und alarmieren

Schweizer Kurse lehren ein Ampelschema: Schauen (rot) – die ganze Situation erfassen, Denken (orange) – an Gefahren denken, dann Handeln (grün): sich selbst schützen, Erste Hilfe leisten und Hilfe alarmieren. Bringen Sie sich nie selbst in Gefahr.

NummerDienst
144Sanität / medizinischer Notfall
117Polizei
118Feuerwehr
145Tox Info Suisse (Vergiftungen)
1414Rega (Luftrettung)
112Europäische Notrufnummer

Beantworten Sie beim Anruf die W-Fragen: Wo, wer ruft an (mit Rückrufnummer), was ist passiert, wann, wie viele Verletzte, und gibt es besondere Gefahren? Legen Sie erst auf, wenn die Einsatzzentrale sagt, dass sie alles hat. Nutzen Sie den Lautsprecher, damit Sie die Hände frei haben.

Ihre Pflicht zu helfen

Das Schweizer Recht erwartet von allen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu helfen – auch wenn das nur bedeutet, die 144 anzurufen. Wer nichts tut, obwohl Hilfe möglich gewesen wäre, kann bestraft werden (Artikel 128 des Strafgesetzbuchs). Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss anhalten, die Unfallstelle sichern, Verletzten helfen und die Polizei benachrichtigen (Artikel 51 des Strassenverkehrsgesetzes). Wer in gutem Glauben hilft, ist geschützt.

Bewusstlose Person, Herz-Lungen-Wiederbelebung und AED

  1. Achten Sie auf Gefahren und prüfen Sie dann, ob die Person reagiert.
  2. Prüfen Sie die Atmung höchstens 10 Sekunden lang. Langsame Schnappatmung ist keine normale Atmung.
  3. Keine normale Atmung: Rufen Sie sofort die 144 an und beginnen Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung.
  4. Schicken Sie jemanden, um einen AED zu holen, und schalten Sie ihn ein, sobald er da ist.
Schritt der WiederbelebungErwachsene
Position der HändeMitte des Brustkorbs
Tiefe5 bis 6 cm
Frequenz100 bis 120 pro Minute
Verhältnis30 Kompressionen : 2 Beatmungen
Keine Beatmung?Nur Kompressionen sind akzeptabel

Ein AED gibt Ihnen Sprachanweisungen. Eine Elektrode kommt unter das rechte Schlüsselbein neben das Brustbein, die andere links unterhalb der Achsel. Jede Minute ohne Defibrillation senkt die Überlebenschance um rund 10 %. Setzen Sie nach einem Schock sofort die Kompressionen fort.

Beim Ertrinken geben Sie zuerst 5 Beatmungen und beginnen dann mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Eine Person, die nicht reagiert, aber normal atmet und nicht verletzt ist, bringen Sie in die Seitenlage; kontrollieren Sie weiterhin ihre Atmung.

Ersticken, Blutungen, Verbrennungen und Knochenbrüche

  • Erstickende Erwachsene oder Kinder über einem Jahr: 5 kräftige Schläge zwischen die Schulterblätter, dann 5 Oberbauchkompressionen. Wiederholen. Wird die Person bewusstlos, rufen Sie die 144 an und beginnen Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung.
  • Erstickende Säuglinge unter einem Jahr: Legen Sie das Kind mit dem Kopf nach unten auf Ihren Unterarm, geben Sie 5 Schläge auf den Rücken, dann 5 Thoraxkompressionen knapp unterhalb der Brustwarzenlinie.
  • Starke Blutungen: Drücken Sie mit allem, was Sie zur Hand haben, fest auf die Wunde. Rufen Sie die 144 an und drücken Sie weiter, bis Hilfe eintrifft.
  • Verbrennungen: Mindestens 10 Minuten unter fliessendem, lauwarmem Wasser kühlen, dann mit einer trockenen Kompresse abdecken. Muss die Verbrennung ärztlich behandelt werden, decken Sie sie locker mit Frischhaltefolie oder einem sauberen Plastiksack ab.
  • Knochenbrüche: Verhindern Sie unnötige Bewegungen mit Kissen oder Kleidungsstücken. Rufen Sie die 144 an, wenn die Gliedmasse verformt oder sehr schmerzhaft ist oder sich die Person nicht bewegen kann.

Plötzliche Erkrankungen

ProblemAnzeichenWas tun
HirnschlagFAST: einseitig herabhängendes Gesicht, schwacher Arm, undeutliche SpracheSofort die 144 anrufen und die Person beruhigen
HerzinfarktStarker, drückender Brustschmerz oder Beschwerden in Arm, Hals, Kiefer, Rücken oder MagenDie 144 anrufen, die Person mit dem Rücken an eine Wand sitzen lassen; Aspirin nur, wenn die Einsatzzentrale es sagt
KrampfanfallPlötzliche Zuckungen, BewusstseinsverlustNicht festhalten; Kopf seitlich abpolstern; danach Seitenlage
UnterzuckerungBlass, schwitzend, verwirrt (Person mit Diabetes)Ein zuckerhaltiges Getränk oder Süssigkeiten geben, keine Light-Getränke
Schwere allergische ReaktionAusschlag, Schwellung von Gesicht oder Hals, AtemnotBeim Adrenalin-Autoinjektor helfen; die 144 anrufen
VergiftungUngewöhnliches Verhalten, Benommenheit, AtembeschwerdenDie 145 anrufen (oder bei schweren Fällen die 144); kein Erbrechen auslösen
UnterkühlungKalt, zitternd, verlangsamtDie 144 anrufen, langsam aufwärmen, warme Getränke nur bei wacher Person
HitzschlagHeisse, rote Haut, Verwirrtheit, ErbrechenDie 144 anrufen, in den Schatten bringen, mit feuchten Tüchern und Luftzufächeln kühlen

Klären Sie bei einer Vergiftung vor dem Anruf, was, wann und wie viel eingenommen wurde.

Quellen