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Lernhilfe zur Lkw-Theorieprüfung in Deutschland (Klasse C) 2026

Diese Lernhilfe behandelt den deutschen Lkw-Führerschein (Klasse C) und die Regeln, die in der Theorieprüfung für Klasse C geprüft werden: Geschwindigkeit und Abstand für schwere Fahrzeuge, das Sonntagsfahrverbot, Abmessungen und Gewichte, Ladung, Lenk- und Ruhezeiten, den Fahrtenschreiber und die Maut.

  • Lernhilfe
  • 4 Min. Lesezeit
  • Am 11. Oktober 2026 mit offiziellen Quellen abgeglichen.

Lkw-Führerscheinklassen und Voraussetzungen

KlasseFahrzeugeMindestalter
C1Über 3.500 kg bis 7.500 kg; Anhänger bis 750 kg18
C1EC1 (oder B) mit schwererem Anhänger, Kombination bis 12.000 kg18
CÜber 3.500 kg; Anhänger bis 750 kg21 oder 18 nach der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
CEC mit Anhänger über 750 kg21 oder 18 nach der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
  • Sie müssen zuerst die Klasse B besitzen (oder sie gleichzeitig erwerben).
  • Bei der Antragstellung müssen Sie einen ärztlichen Nachweis Ihrer Eignung vorlegen.
  • Lkw-Führerscheine werden für höchstens 5 Jahre erteilt. Zur Verlängerung weisen Sie Ihre gesundheitliche Eignung und ausreichendes Sehvermögen nach. Den Antrag können Sie bis zu 6 Monate vor Ablauf stellen.

Die Theorieprüfung für Klasse C

PrüfungFragenZulässige Fehlerpunkte
Klasse C37 (128 Punkte)Bis zu 10
Klasse C1 oder CE als Erweiterung30 (105 Punkte)Bis zu 10

Jede Frage ist 2 bis 5 Punkte wert, und zwei falsch beantwortete 5-Punkte-Fragen bedeuten immer „nicht bestanden“. Sie können die Prüfung auf Deutsch oder in einer von 12 Fremdsprachen ablegen, darunter Englisch. Bestehen Sie die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten.

Berufskraftfahrerqualifikation

Wenn Sie beruflich Lkw fahren, brauchen Sie außerdem die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer. Die Prüfungen dafür legen Sie bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Danach müssen Sie alle 5 Jahre eine Weiterbildung von 35 Unterrichtseinheiten absolvieren, in Modulen von mindestens 7 Unterrichtseinheiten.

Geschwindigkeit, Abstand und Abbiegen

FahrzeugAußerortsAutobahn
Über 3,5 t bis 7,5 t80 km/h80 km/h
Über 7,5 t60 km/h80 km/h
Lkw über 3,5 t mit Anhänger60 km/h80 km/h

Innerorts gilt 50 km/h. Auf Autobahnen müssen Lkw über 3,5 t bei mehr als 50 km/h mindestens 50 m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Auf normalen Straßen außerorts lassen Sie so viel Abstand, dass überholende Fahrzeuge einscheren können.

  • Bei einer Sichtweite unter 50 m dürfen Fahrzeuge über 7,5 t nicht überholen.
  • Bei Schneeglätte oder Glatteis oder bei einer Sichtweite von 50 m oder weniger dürfen Lkw über 7,5 t den äußerst linken Fahrstreifen einer Autobahn nicht benutzen.
  • Innerorts müssen Fahrzeuge über 3,5 t beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Radfahrern oder Fußgängern zu rechnen ist.
  • Abbiegende Fahrzeuge müssen geradeaus fahrende Radfahrer zuerst durchfahren lassen.
  • Schwere Fahrzeuge, die nur auf den Antriebsachsen und der vorderen Lenkachse Winterreifen haben, müssen bei winterlichen Verhältnissen einen Abstand in Metern von mindestens der Hälfte des Tachowerts halten und dürfen nicht schneller als 50 km/h fahren.
Überholverbot: Hier dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge überholen.

Sonntagsfahrverbot und Parken

An Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr dürfen Lkw über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw keine Güter geschäftsmäßig befördern, auch keine Leerfahrten durchführen. Ausnahmen gelten unter anderem für frische Milch, frisches Fleisch und frischen Fisch, leicht verderbliches Obst und Gemüse sowie für bestimmte kombinierte Verkehre mit Bahn und Hafen.

Fahrzeuge über 7,5 t und Anhänger über 2 t dürfen innerorts in reinen und allgemeinen Wohngebieten und ähnlichen Gebieten von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht regelmäßig parken, außer auf gekennzeichneten Parkplätzen.

Abmessungen, Gewichte und Ladung

GrenzeWert
Höhe mit Ladung4,00 m
Breite2,55 m (2,60 m bei Kühlaufbauten mit Wärmedämmung)
Länge eines Einzelfahrzeugs12,00 m
Sattelkraftfahrzeug15,50 m oder 16,50 m, wenn der Sattelanhänger die vorgeschriebenen Teillängen einhält
Lastzug (Lkw mit Anhänger)18,75 m
Fahrzeugkombination mit mehr als 4 Achsen40 t
Einzelachse / angetriebene Einzelachse10 t / 11,5 t

Sichern Sie jede Ladung so, dass sie nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen kann, auch nicht bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung. Ladung darf nach hinten normalerweise 1,5 m hinausragen, bei Fahrten bis 100 km bis zu 3 m. Ragt sie mehr als 1 m über die Rückstrahler hinaus, kennzeichnen Sie sie mit einer hellroten Fahne oder einem Schild von mindestens 30 x 30 cm.

Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiber und Maut

EU-RegelGrenze
Tägliche Lenkzeit9 Stunden (zweimal pro Woche 10 Stunden)
Fahrtunterbrechung45 Minuten nach 4,5 Stunden (aufteilbar in 15 + 30 Minuten)
Wöchentliche Lenkzeit56 Stunden
Zwei aufeinanderfolgende Wochen90 Stunden
Tägliche Ruhezeit11 Stunden (bis zu dreimal pro Woche 9 Stunden)
Wöchentliche Ruhezeit45 Stunden (jede zweite Woche 24 Stunden, mit Ausgleich)

Stecken Sie vor Fahrtantritt Ihre persönliche Fahrerkarte ein. Jeder Fahrer besitzt nur eine gültige Karte, und sie speichert Ihre Tätigkeiten für mindestens 56 Tage.

Die deutsche Lkw-Maut gilt auf Autobahnen und Bundesstraßen für Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 t. Busse sind befreit, ebenso Fahrzeuge unter 7,5 t, die eigenes Werkzeug oder Material eines Handwerksbetriebs befördern, sofern es sich nicht um gewerblichen Güterverkehr handelt.

Pannen

Fahrzeuge über 3,5 t müssen ein Warndreieck und davon getrennt eine gelbe Warnleuchte sowie eine Warnweste mitführen. Schalten Sie nach einer Panne das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck auf schnellen Straßen etwa 100 m dahinter auf.

Quellen